Planfeststellungsverfahren: Unterlagen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg (A 100/A 111) liegen aus

Rudolf-Wissell-Brücke

Rudolf-Wissell-Brücke

Pressemitteilung vom 07.08.2023

Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, plant einen Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und den Umbau des Autobahndreiecks Charlottenburg einschließlich aller Anschlussrampen.

Für das genannte Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch das Fernstraßen-Bundesamt durchgeführt.

Die Auslegung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet und findet vom 8. August 2023 bis zum 7. September 2023 (jeweils einschließlich) auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes unter der Adresse https://www.fba.bund.de/, unter der Rubrik „Planfeststellung“ im dort enthaltenen Auswahlbereich „Verfahren/ Entscheidungen“ statt. Das Verfahren mit dem entsprechenden Titel ist auf der aufgerufenen Seite unter „Listenansicht“ zu finden.

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt die Auslegung der Unterlagen im gleichen Zeitraum auch im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Dienstgebäude Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Fachbereich Stadtplanung, Raum 5074 (5.OG), während der folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 13 sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter den Telefonnummern (030) 9029-15117 bzw. 9029-15122.

Im Auslegungszeitraum wird jeweils am Donnerstag zu den oben genannten Dienstzeiten eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der DEGES für unverbindliche, nicht amtliche Auskünfte zur Verfügung stehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wirbt ausdrücklich für eine möglichst breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger des Bezirks an diesem Verfahren, da die geplanten Maßnahmen sich in erheblichem Maße auf den Bezirk auswirken werden. Das Bezirksamt wird von der ihm im Rahmen der zeitgleich stattfindenden Behördenbeteiligung eingeräumten Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Planungen ebenfalls Gebrauch machen.

Im Auftrag
Brühl