Verwaltungsgericht lehnt Antrag gegen Milieuschutz ab

Pressemitteilung vom 06.07.2021

Nach dem Aufstellungsbeschluss für ein Milieuschutzgebiet untersagte das Bezirksamt die Umwandlung in Eigentumswohnungen in der Schillerstraße 84. Dagegen stellte der Eigentümer einen Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Das Verwaltungsgericht hat nun dem Bezirksamt zu 100 Prozent Recht gegeben. Erstaunlich ist dabei, dass das Verwaltungsgericht dabei auch auf das von Klägerseite zur Argumentation herangezogene empirica-Gutachten eingegangen ist, dass auch in den BVV-Debatten zur Festsetzung der Milieuschutzgebiete als Gegenargument vorgebracht wurde.
Nachdem sich das Verwaltungsgericht im Detail mit einigen Argumenten auseinandergesetzt hat, schreibt es zusammenfassend: Auch sonst stellt der empirica-Endbericht, der im Ansatzpunkt die von Erlass einer Erhaltungsverordnung nicht in einem Maße in Frage, das dazu führen würde, dass eine solche sich bereits auf der Stufe der vorläufigen Untersagung als rechtswidrig darstellen würde.

Stadtentwicklungsstadtrat Oliver Schruoffeneger:

bq. Mit diesem Beschluss wurde Klarheit geschaffen und der von uns verfolgte Untersuchungs- und Interpretationsansatz grundsätzlich für richtig erachtet. Das Gericht hat damit klargestellt, dass die kleinteiligen Kritikpunkte wie sie von empirica dargestellt und im politischen Raum übernommen wurden, nichts an der grundsätzlichen Richtigkeit der bezirklichen Milieuschutzausweisungen ändern. Das Vorgehen meines Stadtplanungsamtes wurde damit bestätigt. Dies schafft Sicherheit für mittlerweile weit über 50.000 Mieterinnen und Mieter im Bezirk und ermöglicht uns den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und weitere Milieuschutzgebiete in Angriff zu nehmen.

Im Auftrag
Plath