Menschen mit Betreuung dürfen an Europawahl teilnehmen

Pressemitteilung vom 30.04.2019

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen am 26. Mai auch psychisch oder geistig beeinträchtigte Menschen mit Betreuer*innen wählen. In Berlin betrifft das rund 650 Menschen, in Deutschland mehr als 80.000 Menschen. Um wählen zu können, müssen diese nun ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Die Wahlämter in den Bezirken sind bereits darüber informiert worden, dass den Anträgen stattzugeben ist.

Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann:

bq. Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich als wichtigen Schritt einer erfolgreichen Inklusion von Menschen mit Handicaps. Ich wünsche mir, dass diese Möglichkeit nun auch wahrgenommen wird. Bereits im März hatte das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass diese Personen künftig auch an der Wahl zum Landesparlament sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen dürfen. Deshalb freut es mich umso mehr, dass dieser Personenkreis jetzt schon an der Europawahl teilnehmen kann.

Im Auftrag
Held