Drucksache - 0714/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zeitnah zusammen mit den Vorhabenträgern eine Bürgerversammlung gemäß § 42 Satz 3 BezVG zu den Bauvorhaben des Bundes im Ortsteil Marienfelde durchzuführen. Themenbereich der Bürgerversammlung sollen die beiden Bebauungsplanverfahren 7-102 und 7‑103, die örtlichen Verkehrssituation im Bereich Nahmitzer Damm sowie die weitere Entwicklung des Naherholungsgebiets Landschaftspark Marienfelde sein.
Begründung: Geht es nach den Vorstellungen des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), soll in der Marienfelder Feldmark statt der bisher eher extensiven Nutzung der Grundstücke am Diedersdorfer Weg und am Schichauweg ein Büro- und Laborstandort von den Dimensionen eines Stadtviertels entstehen. Öffentlichkeit und Bezirksverordnetenversammlung sind darüber nur kursorisch informiert, auch die vorgezogene Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan 7-102 bietet kaum substanzielle Informationen, die eine Einordnung und Bewertung der Vorhaben erlaubt. Eine Bürgerversammlung, nach § 42 Satz 3 BezVG durch das Bezirksamt organisiert, bietet den Vorhabenträgern die Gelegenheit, die Pläne in der gebotenen Tiefe vorzustellen und zu diskutieren.
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