Drucksache - 0587/XXI  

 
 
Betreff: Einheitliche Ausstattung der Schüler mit Schülerausweis und Schulplaner
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
06.06.2023 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
13.12.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag aus dem KJP
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.06.2023 folgenden Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:.
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung und der BVG dafür einzusetzen, dass alle Schüler:innen (des betreffenden Gebiets) gleichermaßen mit Schülerausweisen ausgestattet werden. Diese Schülerausweise aus Plastik mögen dann darüber hinaus auch gleich als BVG-Fahrkarten verwendet werden können. Das hätte eine einfachere Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zur Folge, was aus uns bekannten Gründen gut wäre.


Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich bezüglich der Auflage mit der BVG und der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Verbindung gesetzt und folgende Antworten erhalten:

BVG:
"Der Berliner Senat hat 2019 beschlossen, dass alle Berliner Schülerinnen und Schüler im Land Berlin die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen dürfen.  Damals wurde auch festgelegt, wie das ganz praktisch funktionieren soll:
Die Berliner Schülerinnen und Schüler, die in Berlin kostenlos Bus und Bahn nutzen möchten, können bei der BVG  ein elektronisches  Schüler-Ticket beantragen.  Dafür müssen sie einen gültigen „Berliner Schülerausweis I“ online im Internet vorlegen, damit geprüft werden kann, ob die Person tatsächlich das Recht hat, ein solches kostenloses Ticket zu bekommen. Schüler:innen, die z.B. in Bayern wohnen und lernen, aber in Berlin zu Besuch sind, haben keinen Anspruch auf ein kostenloses Berliner Schüler-Ticket und auch nicht alle Berliner Schulen fallen in die Regelung.
Die Schülerausweise werden bisher von den Schulen ausgestellt, weil nur sie wissen, wer bei ihnen zur Schule geht. Die Ausweise sehen oft unterschiedlich aus und das macht die Prüfung manchmal schwierig. Ein einheitlicher Ausweis würde die Prüfung des Schülerausweises vereinfachen. Der elektronische Fahrausweis wäre aber immer noch notwendig, eben weil er der Nachweis für die tatsächliche kostenlose Fahrberechtigung ist."

Staatssekretärin für Bildung, Frau Christina Henke:

"Liebe Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments,
ich danke euch sehr für euer politisches Engagement und den Vorschlag eines Schülerausweises mit zwei Funktionen - einerseits der Schülerausweis I oder II und andererseits die Fahrberechtigung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Tatsächlich gab es bereits vor einigen Jahren ein derartiges Pilotprojekt zwischen meiner Verwaltung und den Berliner Verkehrsbetrieben - leider konnten wir die kombinierte Plastikkarte nach eingehender Prüfung aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nicht dauerhaft umsetzen.
Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) haben stattdessen ein neues Produkt erarbeitet, das euch viele Vorteile bietet:
Seit dem 1. August 2019 übernimmt das Land Berlin mit der Einführung des Schülertickets Berlin die Kosten für das Schülerticket Berlin AB. Alle Berliner Schülerinnen und Schüler, die im Besitz des Schülerausweises I sind, erhalten auf Antrag (www.BVG.de/schuelerticket) die personalisierte kostenlose fahrCard der Berliner Verkehrsbetriebe. Auch Berliner Schülerinnen und Schüler, die in Brandenburg zur Schule gehen, profitieren von der kostenlosen fahrCard. Das politische Ziel der fahrCard ist nicht nur die reine Beförderung im Ausbildungsverkehr, sondern insbesondere auch eine bessere Mobilität und Teilhabe von jungen Berlinerinnen und Berlinern in ihrer Freizeit.
Der Schülerausweis I wird nur zur Beantragung der kostenlosen fahrCard benötigt, danach genügt für die Inanspruchnahme des ÖPNV das Mitführen der fahrCard - eine einfache, praktikable und einheitliche Lösung.
Wir haben jedoch unser damaliges Pilotprojekt eines kombinierten Berechtigungsnachweises nie ganz aus den Augen verloren und es freut mich umso mehr, dass auch ihr euch an der Weiterentwicklung des Schülerausweises mit konstruktiven Vorschlägen beteiligt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meiner Verwaltung arbeiten bereits an einer Lösung, die eurem Wunsch nach einer Kombination von Schülerausweis und Fahrberechtigung nahe kommt:
Der Digitale Schülerausweis soll als Smart Card ähnlich der bisherigen fahrCard eingeführt werden. Diese Smart Card wird zugleich als Fahrberechtigung für den ÖPNV dienen. Parallel soll es für alle Schülerinnen und Schüler künftig die Möglichkeit geben, eine digitale Kopie auf das eigene Smartphone zu laden oder aber sich im jeweiligen Schulsekretariat den Schülerausweis I oder II weiterhin in der bewährten Papier-Variante ausstellen zu lassen. Hieran werden wir auch in Zukunft insbesondere für unsere Jüngsten und für alle Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedenen Gründen keine digitale Version möchten, festhalten."
 

Es wird darum gebeten, die Drucksache 0587/XXI als erledigt anzusehen.

 

 
 

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