Drucksache - 0360/XXI  

 
 
Betreff: Menschen mit Einschränkungen den Zugang zum Wahllokal sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.10.2022 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel Beratung
17.11.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.05.2023 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag der AfD 0360_XXI
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 14.12.2022 folgenden Beschluss:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei einer möglichen Wiederholungswahl und bei allen zukünftigen Wahlen in der Regel Wahllokale genutzt werden, die vollständig barrierefrei und seniorengerecht sind.


Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die zuständige Stelle für die Bestimmung von Wahllokalen anlässlich von Wahl- und Abstimmungsereignissen ist das Bezirkswahlamt (vgl. §§ 46 Bundeswahlordnung und 12 Landeswahlordnung).

Dieses bestimmt für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum bzw. Wahllokal, der oder das innerhalb des Wahlbezirks oder eines benachbarten Wahlbezirks liegen soll. Entsprechend der örtlichen Verhältnisse und auch etwaiger Verfügbarkeiten sollen die Wahllokale so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die kontinuierliche Steigerung des Anteils barrierefreier Wahllokale im Sinne des § 4a des Landesgleichberechtigungsgesetzes ist anzustreben.

Selbstverständlich legt das Wahlamt neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von geeigneten Räumen innerhalb des Wahlbezirkes großen Wert auf die Umsetzung der Erhöhung des Angebotes von barrierefreien Wahllokalen.  Mit Blick auf Veränderungen im Stadtbild durch Bauvorhaben oder andere Nutzungen stehen etablierte Wahllokale jedoch nicht immer zur Verfügung. Alternativen sind dann oft nicht barrierefrei. Der generelle Vorlauf zur Vorbereitung von Wahlen von neun bis sechs Monaten vor dem Wahlereignis ist insbesondere bei Wiederholungswahlen mit einer Durchführungszeit von 60-90 Tagen deutlich reduziert und erschwerte auch an dieser Stelle die beschriebene Umsetzung.

Alle verfügbaren bezirklichen Ressourcen, Bereiche, Beauftragten und Abteilungen werden aktiv in die Umsetzung und Bereitstellung mit eingebunden.

 

 
 

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