Drucksache - 0215/XXI  

 
 
Betreff: Direkt zum Goldenen Hirschen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEAusschuss für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz
  Liesener, Patrick
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz Beratung
07.06.2022 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 10.05.2022
Beschlussempfehlung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie ein barrierearmer Zugang zum Rudolph-Wilde-Park vom Eingang Frhr.-v.-Stein-Straße direkt zum Hirschbrunnen für Menschen im Rollstuhl ermöglicht werden kann. Berücksichtigt werden sollen die Bestimmungen für Gartendenkmäler. Für die Konzeptionierung soll auch der bezirkliche Beirat von und für Menschen mit Behinderung einbezogen werden.

 

Begründung:

 

In einer bundesweiten Umfrage zum Thema „Barrieren im Alltag“ im Auftrag der Aktion Mensch gaben 30 Prozent der befragten Menschen mit Behinderung an, dass Stufen und Treppen im öffentlichen Raum sie im Alltag am meisten einschränken.

 

Wer direkt vom Rathaus Schöneberg zum Hirschbrunnen gelangen will, muss mehrere Steintreppen zum Wahrzeichen des Ortsteils Schöneberg hinter sich bringen. widerspricht dem Ansatz, alle Orte möglichst ohne große Umwege barrierefrei zugänglich zu machen. 

 

Denkmalrechtliche Belange sind bei der Konzeptionierung zu berücksichtigen, allerdings unter der Prämisse von § 11 Abs. 6 des Denkmalschutzgesetzes: „Die Denkmalbehörden berücksichtigen bei ihren Entscheidungen die Belange mobilitätsbehinderter Personen.“.

 
 

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