Drucksache - 0126/XXI
über den Beschluss der BVV vom 16.03.2022 Drucksache Nr. 0126/XXI Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt möge anstehende Umbauten für Querungshilfen priorisieren und sich bei den zuständigen Stellen für eine Auswahl der Arbeiten nach Priorität einsetzen. Hierbei sind folgende Umbauten zu berücksichtigen: • „Zebrastreifen“ • Gehwegvorschübe • Bordsteinabsenkungen • Mittelinseln Bei den Bordsteinabsenkungen ist die Prioritätenliste des Beirates von und für Menschen mit Behinderung maßgeblich zu berücksichtigen. Bei den Auflistungen ist zu unterscheiden zwischen einer bezirksinternen Liste und einer Liste der den zuständigen Stellen gemeldeten Punkte. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Durch die im Land Berlin gegenwärtig geltende vorläufige Haushaltswirtschaft kann erst nach Freigabe der Mittel durch die SenUMVK über die Priorisierung der im Beschluss aufgezählten Umbauten entschieden werden (die Mittel werden objektbezogen zugewiesen). Voraussetzung für die konkrete Planung und Umsetzung der Maßnahmen sind ausreichende personelle Ressourcen im Fachbereich Straßen des Straßen- und Grünflächenamtes. Diese sind gegenwärtig nicht vorhanden. Der geplante personelle Aufwuchs kann erst mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes eingeleitet werden.
Die Bordabsenkungen erfolgen selbstverständlich nach der Liste des Beirates von und für Menschen mit Behinderung.
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