Drucksache - 0126/XXI  

 
 
Betreff: Prioritätenlisten abarbeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.03.2022 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.05.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen und Verkehr Kenntnisnahme
09.06.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen und Verkehr vertagt   
13.10.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Kenntnisnahme
13.06.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Gemeinsam mit dem Ausschuss für Partizipation und Integration mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
0126_XXI_CDU Änderungsantrag zu DS 0126 XXI Prioritätenlisten abarbeiten_Winter_15.03.2022
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

über den Beschluss der BVV vom 16.03.2022 Drucksache Nr. 0126/XXI                     Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt möge anstehende Umbauten für Querungshilfen priorisieren und sich bei den zuständigen Stellen für eine Auswahl der Arbeiten nach Priorität einsetzen. Hierbei sind folgende Umbauten zu berücksichtigen:

Zebrastreifen“

Gehwegvorschübe

Bordsteinabsenkungen

Mittelinseln

Bei den Bordsteinabsenkungen ist die Prioritätenliste des Beirates von und für Menschen mit Behinderung maßgeblich zu berücksichtigen.

Bei den Auflistungen ist zu unterscheiden zwischen einer bezirksinternen Liste und einer Liste der den zuständigen Stellen gemeldeten Punkte.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Durch die im Land Berlin gegenwärtig geltende vorläufige Haushaltswirtschaft kann erst nach Freigabe der Mittel durch die SenUMVK über die Priorisierung der im Beschluss aufgezählten Umbauten entschieden werden (die Mittel werden objektbezogen zugewiesen).

Voraussetzung für die konkrete Planung und Umsetzung der Maßnahmen sind ausreichende personelle Ressourcen im Fachbereich Straßen des Straßen- und Grünflächenamtes. Diese sind gegenwärtig nicht vorhanden. Der geplante personelle Aufwuchs kann erst mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes eingeleitet werden.

 

Die Bordabsenkungen erfolgen selbstverständlich nach der Liste des Beirates von und für Menschen mit Behinderung.

 

 
 

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