Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.01.2022 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Planungen für den Grundschulbereich am Standtort Johanna-Eck-Schule in die Arbeitsplanung aufzunehmen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Auch im HHJ 2023 steht im Fachbereich Baumanagement aktuell kein Personal zur Verfügung, um ein Planungsteam für die Investitionsmaßnahme Umbau, Sanierung und Erweiterung der Johanna-Eck-Schule zur Gemeinschaftsschule zusammenzustellen. Dies betrifft sowohl den Hochbau als auch die Fachplanung. Um die Maßnahme unverzüglich in Angriff nehmen zu können, müsste das Personal von anderen laufenden Maßnahmen abgezogen werden.
Die Investitionsmaßnahme der Johanna-Eck-Schule ist Teil der Investitionsplanung des Landes Berlin und im Investitionsprogramm 2022-26 im nachrichtlichen Teil mit einer ersten Baumittelrate im HHJ 2027 enthalten. Die nachrichtliche Benennung der Investitionsmaßnahme im 6. Planungsjahr ist rechtlich nicht geregelt. Im Sinne der Nr. 2.2.1 AV zu §24 LHO dürfen für diese Maßnahmen keine Planungsunterlagen aufgestellt werden. Daher wurde mit Fortschreibung des Investitionsprogramm 2023-27 die erste Baumittelrate im HHJ 2027 abgebildet, um die Voraussetzungen für die Inangriffnahme der Maßnahme zu schaffen, sollte das bezirkseigene Projektteam für die Maßnahme Johanna-Eck-Schule zeitnah zusammengestellt werden können. Hier ist zu beachten, dass die Fortschreibung der Investitionsplanung noch der Revision der Senatsfinanzverwaltung unterworfen ist und durch den Senat beschlossen werden muss.
Gemäß der zwischen dem Schul- und Sportamt und der SE FM abgestimmten Bezirklichen Dringlichkeitsliste steht die Maßnahme derzeit im Rang der nächsten zu beginnenden, großen investiven Schulbaumaßnahme. Sollte die Investitionsmaßnahme in der vom Bezirk gewünschten Form vom Senat bestätigt werden, kann mit der Erstellung der Planungsunterlagen im Jahr 2024 begonnen werden, sodass frühestens im Haushaltsjahr 2026 mit einer geprüften Bauplanungsunterlage (BPU) zu rechnen ist.
Dies ist gemäß dem Regelverfahren für große Investitionsmaßnahmen die Voraussetzung dafür, dass die für 2027 vorgesehene Baumittelrate in Anspruch genommen werden kann. Der Baubeginn vor Ort und damit die Inanspruchnahme der ersten Baumittelrate im Investitionsprogramm ist daher – auch mit zeitnaher Besetzung des Projektteams – frühestens ab dem Haushaltsjahr 2027 möglich.
Es wird darum gebeten, die Drucksache 0050/XXI als erledigt anzusehen.