Drucksache - 2260/XX  

 
 
Betreff: Direkte Zugänge zum Ersatzbahnsteig am Bahnhof-Lichtenrade schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.09.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Es gilt die 3-G-Regel! Gäste haben sich am Eingang zur Sporthalle zu registrieren. mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 23. Juni 2021 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, mit der Deutschen Bahn dafür Sorge zu tragen, dass der zukünftige Ersatzbahnsteig am Bahnhof Lichtenrade über kurze und barrierefreie Wege erreicht werden kann. Außerdem soll ein Zugang zum Ersatzbahnsteig über das Geländer der Alten Mälzerei ermöglicht werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Den Beschluss aufnehmend hat das Bezirksamt die DB Netz AG, Regionalbereich Ost angeschrieben und um Prüfung des Wunsches der BVV gebeten.

 

Das Bezirksamt erreichte folgende Antwort:

"Auch uns ist es ein großes Anliegen die Zuwegung zum Behelfsbahnsteig an der Bahnhofsstraße Lichtenrade barrierefrei und so kurz wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grunde haben wir alternative Zuwegungsmöglichkeiten über das Gelände der Alten Mälzerei (östliche Zuwegung) sowie vor dem Pfarrer-Lütkehaus-Platz (westliche Zuwegung) geprüft.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Verkürzung der westlichen Zuwegung zum Behelfsbahnsteig Lichtenrade durch Querung des Baufeldes leider nicht umsetzbar ist. Aktuell werden die Flächen für den Rückbau des bisherigen Bahnsteigs benötigt. Im Anschluss werden die Flächen dauerhaft für den Umschlag von Baustoffen und Ausbaustoffen benötigt und es wird ebenfalls zum Einsatz von Kränen kommen. Aus sicherheitsrelevanten Aspekten kommt eine Personenführung direkt durch das Baufeld nicht in Frage. Auch eine zeitweise Nutzung des Korridors zwischen den Lagerflächen und der Baustelle für die Zeiten, in denen dann dort nicht unmittelbar Transporte oder Kranbetrieb stattfindet, kommt sowohl aus sicherheitsrelevanten Gründen, jeweils zum Teil auch kurzfristige Einrichtung und Auflassung der Sperrung dieser Fläche, als auch aus Gründen einer stabilen und sich nicht laufend ändernden Wegführung für die Anwohner_innen nicht in Betracht.

Hinsichtlich einer Verkürzung der östlichen Zuwegung über das Gelände der Alten Mälzerei wurden Abstimmungen mit der UTB Projektmanagement GmbH durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, dass auf dem Gelände der Alten Mälzerei in den kommenden Jahren ebenfalls umfangreiche Bauarbeiten stattfinden und zwei neue Gebäude gebaut werden. Wir sind daher zu dem Schluss gekommen, dass die Gewährleistung der Verkehrssicherung fraglich ist. Die Verkehrssicherungspflicht auf fremden Gelände mit Baubetrieb kann nicht von der DB Netz AG übernommen werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der durch die DB Netz AG eingerichteten Zuwegung um die einzig mögliche Lösung auf planfestgestellten Flächen handelt, bei der wir für die Herstellung der Verkehrssicherheit Sorge tragen können und bei der eine Breite der Zuwegung von ca. 3 Meter gewährleistet werden kann.

Wir verstehen Ihr Ansinnen die Wegestrecke zu minimieren und bedauern diesem Wunsch nicht nachkommen zu können, sind aber auf Grund der genannten Punkte zu dem Schluss gekommen, dass eine Verkürzung der Zuwegung unter Wahrung einer sicheren Passantenführung nicht umsetzbar ist."

 

Wir bitten damit die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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