Drucksache - 1951/XX  

 
 
Betreff: Tempo 30 auf dem Vorarlberger Damm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2020 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
19.05.2021 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Livestream auf Youtube: https://youtu.be/N5OWkRFRdk8 überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
23.08.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall.      
30.08.2021 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL.      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.11.2020  folgenden Beschluss:


Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg wird ersucht zu prüfen, ob auf dem Vorarlberger Damm in dem Teilabschnitt Vorarlberger Damm 33 bis 39 Tempo 30 angeordnet werden kann.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Die Empfehlung der BVV aufnehmend, hat sich das Bezirksamt an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und vom Staatssekretär Verkehr folgende Antwort erhalten:

 

" Nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO ist eine vereinfachte Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten und Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern möglich. Hier entfällt die Prüfung, ob aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage besteht.

 

Am Vorarlberger Damm befinden sich auf dem Straßenabschnitt zwischen Grazer Damm und Rubensstraße eine Kindertagesstätte, eine Kinder- und Jugendeinrichtung sowie ein Mitmach-Theater für Senioren. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Gründen der Sicherheit von Schutzbedürftigen ist hier gegeben und wird durch meine Behörde angeordnet werden.

 

Jedoch finden Sportplätze und Kleingartenanlagen sowie das Gelände der Jugendverkehrsschule keine Erwähnung in der einschlägigen Regelung der StVO, so dass hier eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Sicherheitsgründen dezidiert zu prüfen ist.

 

Das vorhandene Fußgängerschutzgitter vor dem Gelände der Jugendverkehrsschule ist ein der Gesamtabwägung der Gefahrenlage durch diese Sicherheitseinrichtungen einzubeziehen. Eine aktuelle Unfallanfrage hat zudem keine Verkehrsunfälle auf der Strecke zwischen Grazer Damm und Sachsendamm in den vergangenen drei Jahren gezeigt. Der Verkehr auf dem Vorarlberger Damm verläuft ruhig und unauffällig.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich im Nahbereich des Vorarlberger Damms keine weiteren schützenswerten Einrichtungen befinden, daher sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung für den gesamten Vorarlberger Damm nicht gegeben."

 

Damit hat die SenUVK dem Anliegen teilweise entsprochen. Das Bezirksamt bittet darum, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 
 

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