Drucksache - 1333/XX
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass seit der Überlassung des Geländes in der Torgauer Straße 25 an den Stadtteilverein Schöneberg e.V. im Jahr 2016 kein erkennbarer Baufortschritt verzeichnet werden kann?
2. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass die Vertreter des Stadtteilvereins seinerzeit zusagten, umgehend nach der Überlassung selbst Hand anzulegen, um Gelände und Gebäude in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen, und nun seit drei Jahren diesen Zusagen nicht nachgekommen wird?
3. Wie wurde die Überlassung vertraglich ausgestaltet: Welcher Vertragstyp und welche Laufzeit wurden gewählt, wurden Bedingungen vereinbart und wer haftet für vom Gebäude ausgehende Sach- und Personenschäden?
4. Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt das Bezirksamt, den Vertrag zu kündigen, sofern auch weiterhin kein Baufortschritt zu verzeichnen ist und der Vertrag nicht ohnehin zu einem fixen Zeitpunkt endet?
5. Hat das Bezirksamt bereits Pläne entwickelt, um das Gelände nach der Beendigung der Überlassung an den Stadtteilverein Schöneberg e.V. zu ertüchtigen?
6. Mit welchen Kosten kalkuliert der Bezirk den Abbruch und die Entsorgung des Gebäudes?
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