Drucksache - 1218/XX  

 
 
Betreff: Modellversuch zur Rettung abgeholzter Bäume
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
23.09.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
27.01.2020 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
24.02.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.06.2019 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, einen Modellversuch zur Revitalisierung gefällter Bäume auf Basis der Rinaudo-Methode durchzuführen. Dafür sind geeignete Baumstümpfe mit gesundem Wurzelwerk an verschiedenen Standorten im Bezirk auszuwählen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Rinaudo-Methode mag durchaus für Waldbestände und Agrarflächen geeignet sein. Für Straßenbäume ist sie aufgrund der Vielzahl an Regelwerken und aufgrund des Standortes nicht geeignet.

Bei Straßenbaumpflanzungen sind die Abstände zum Bordstein/Rad- und Gehwegen zu beachten, wie auch das Lichtraumprofil im Straßenraum. Das bedeutet, dass die Ware aus der Baumschule schon einen entsprechenden Kronenansatz vorweisen muss. Seitentriebe sind bei Straßenbäumen nicht erwünscht, da sie in Verkehrsflächen hineinragen können und damit eine Unfallgefahr darstellen.

Der Kronenansatz muss so hoch sein, dass Fahrzeuge den Baum nicht beschädigen. In der Baumschule werden die Seitentriebe bei den Jungbäumen regelmäßig durch fachlich qualifiziertes Personal entfernt und ein habitusgerechter Kronenaufbau gefördert. Vor Ort im Straßenraum ist dieses nicht möglich. Der Fachbereich Grünflächen kann die Arbeit einer Baumschule nicht übernehmen. Daher wird hier vorgezogene Ware eingekauft und gemäß den vorliegenden Richtlinien fachlich richtig gepflanzt.

Bei Baumstümpfen in Parkanlagen wird diese Methode quasi schon praktiziert, da die Stubben hier nicht entfernt werden.

 

 
 

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