Drucksache - 1134/XX  

 
 
Betreff: Trauerfeier für einsam Verstorbene
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
05.06.2019 
27. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
07.08.2019 
28. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
1134_XX GRÜNE ÄA Drs 1134 Trauerfeier für einsam Verstorbene
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2019 folgenden Beschluss:
 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine zentrale Trauerfeier für die vom Bezirksamt im Amtsdeutsch ordnungsbehördlich Bestatteten“ einmal jährlich auszurichten. Die Trauerfeier sollte an einem Sonntag stattfinden und offen sein für Angehörige, Freunde und anteilnehmende Bürgerinnen und Bürger.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, durch einen entsprechenden Beschluss des Rats der Bürgermeister (RdB) sowie durch Gespräche mit Vertreter*innen der beiden christlichen Konfessionen zu erreichen, dass eine berlinweit einheitliche Friedhofsgebühr für ordnungsbehördlicher Bestattungen auf allen Berliner Friedhöfen (kommunale, evangelische, katholische) geschaffen wird. Dadurch kann erreicht werden, dass Menschen, deren Angehörige nicht ausfindig gemacht werden können, wohnungsnah beigesetzt werden können.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Menschen, die keine Angehörigen mehr haben oder deren Angehörige nicht zu ermitteln sind, für die keine Vorsorge zur Bestattung getroffen wurde und kein anderer für die Bestattung sorgt, werden „ordnungsbehördlich bestattet“. Zuständig ist jeweils das Gesundheitsamt des Bezirks, in dem der oder die Verstorbene zuletzt gemeldet war. Die Rahmenbedingungen dieser ordnungsbehördlichen Bestattungen sind in den Ausführungsvorschriften für ordnungsbehördliche Bestattungen geregelt, so dass in den Bezirken nahezu identische Bestattungen nach einheitlichen Verträgen mit Bestattern stattfinden, die ein Mindestmaß an postmortaler Würde sicherstellen.

Um der einsam Verstorbenen in einer öffentlichen Veranstaltung zu gedenken, an der Freunde, Bekannte und weitere verbundene Menschen teilnehmen können, hat das Bezirksamt Gespräche mit Vertretern von Religionsgemeinschaften geführt und Recherchen zu einem möglichen Ort für diese Trauerfeier angestellt. Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen, beispielswiese der Personenobergrenzen für Trauerräume, wurde jedoch von einer konkreten Umsetzung in den Jahren 2020 und 2021 abgesehen.  Nach dem Wegfall der Infektionsschutzmaßnahmen hat das Bezirksamt die Planungen für eine Trauerfeier im Sommer 2022 wieder aufgenommen und gemeinsam mit dem Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg eine Gedenkfeier für den 17.11.2022 vorbereitet. Gedacht werden sollte aller Personen, die innerhalb des Zeitraums 15.10.2021 - 15.10.2022 einsam verstorben waren.

Die Feier wurde öffentlich angekündigt, und zwar in der Pressemitteilung Nr. 421 vom 09.11.2022, mit Hilfe von Plakaten, die in den Kirchengemeinden, in den Rathäusern Schöneberg und Tempelhof sowie im Gesundheitsamt Tempelhof (Haus der Gesundheit und Familie) jeweils in den Eingangs- und Wartebereichen angebracht wurden und weiterhin über Einladungskarten, die öffentlich ausgelegt und außerdem allen Mitgliedern des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg zugestellt wurden. Die Gedenkfeier wurde am 17.11.2022 unter Mitwirkung des Bezirksbürgermeisters, des für Gesundheit zuständigen Stadtrats, der Amtsärztin, der zuständigen Fachbereichsleiterin und stellv. Amtsärztin, eines Bezirksverordneten sowie Mitgliedern des Evangelischen Kirchenkreises, darunter der Superintendent und seine Stellvertreterinnen, in der Apostel-Paulus-Kirche durchgeführt (Anlage: Ablauf der Veranstaltung). Die Gedenkfeier soll künftig einmal jährlich ausgerichtet werden. Die Konzeption für 2023 sieht vor, weitere Partner in die Planung und Ausrichtung einzubeziehen. Darüber hinaus hat das Bezirksamt die berlinweit einheitliche Friedhofsgebühr für ordnungsbehördliche Bestattungen mit der Vorlage R-1105/2021 in den Rat der Bürgermeister eingebracht, der nach Beratung im Fachausschuss mit einer Ergänzung zugestimmt wurde (R-1141-2021).

 
 

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