Drucksache - 1029/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.02.2019 folgenden Beschluss:
Arbeitsplätze zukunftsgerecht und familienfreundlich gestalten – Homeoffice ermöglichen
„Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf bezirksamtlicher Ebene ab dem Haushaltjahr 2020 alternierende Telearbeit (Homeoffice) eingeführt werden kann. Das Bezirksamt wird gebeten, alle notwendigen Schritte zur Technik und Organisation sowie die notwendigen Vereinbarungen mit dem Personalrat in die Wege zu leiten. Ziel muss es sein, die alternierende Telearbeit als ein Bestandteil einer modernen Arbeitswelt den bezirklichen Arbeitskräften auf Wunsch zu ermöglichen. Es sind Regelungen mit dem Personalrat anzustreben, die eine stärkere Belastung der Arbeitskräfte durch die Telearbeit ausschließen. Dem Hauptausschuss ist regelmäßig über den Vorschritt der Umsetzung zu informieren.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Eine Beantragung und Bewilligung von alternierender Telearbeit ist im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin bereits seit langem möglich und erfolgte bis zum Inkrafttreten der Rahmendienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit im Land Berlin (RDV Telearbeit) am 09.08.2019 in entsprechender Anwendung des Rundschreibens SenInn I 20/2001(aufgehoben durch RdSchr. SenFin IV Nr. 39/2019).
Nunmehr erfolgt die Prüfung von Telearbeitsanträgen auf der Grundlage der RDV Telearbeit in Verbindung mit dem Rundschreiben SenFin IV Nr. 39/2019 und einem bezirklichen, mit den Beschäftigtenvertretungen abgestimmten, Ablaufplan. Ein darüberhinausgehender Regelungsbedarf besteht nach hiesiger Auffassung nicht.
Alternierende Telearbeit wird ermöglicht, sofern die persönlichen, technischen, ergonomischen, aufgabenbezogenen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die entsprechende Prüfung erfolgt unter Einbeziehung der jeweils zuständigen bezirklichen Akteure. Seitens der Dienststelle bestehen keine Kontingentierungen.
Die in Zusammenhang mit der Einrichtung von Telearbeitsplätze zusätzlich entstehenden Kosten stellen keinen Hinderungsgrund für eine Bewilligung entsprechender Anträge dar. Die Finanzierung erfolgt dezentral durch die Fachabteilungen im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung unter Beachtung der organisatorischen, ergonomischen und rechtlichen Anforderungen.
Eine zusätzliche Belastung der Mitarbeiter_innen wird durch die in der RDV Telearbeit vorgesehenen Schutzregelungen vermieden, insbesondere
Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.
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