Drucksache - 0930/XX  

 
 
Betreff: Umgebung des Crellemarkts säubern und von Schädlingen befreien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Kenntnisnahme
28.03.2019 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
0930_XX_LINKE_Crellemarkt
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2018 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die bezirkseigenen Grünstreifen rund um den „Crellemarkt“ zu reinigen und - sofern erforderlich - einen Rückschnitt der Gehölze zu veranlassen.

Darüber hinaus ist gegenüber der Deutschen Bahn anzuregen, dass diese eine Reinigung ihrer an den „Crellemarkt“ angrenzenden Flächen veranlasst.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die Deutsche Bahn wurde gebeten für Müllbeseitigung zu sorgen. Über das „Aktionsprogramm Sauberes Berlin“ konnten unserem Bezirk Sondermittel zur Verfügung gestellt werden. Daraus wurde eine Sonderreinigung der Flächen rund um den Markt an der Crellestraße finanziert.

Die Marktfläche und der Umkreis wird am Markttag nach Marktende von der Firma Quick City gereinigt. Grundlage ist die Leistungsbeschreibung für die Ausführung von Marktreinigung und Winterdienst inklusive Streugutbeseitigung und -entsorgung auf Wochenmärkten. Für die Umfeldreinigung ist derzeit ein Abstand bis 100 m vorgesehen. Der aktuelle Vertrag läuft bis 2019, für sämtliche Ausschreibungsmodalitäten ist das Facilitymanagement, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, zuständig. Die Ausgestaltung des Reinigungsvertrages (wie viele Meter im Umkreis, eingesetzte Maschinen etc.) und die Erfüllung der Vorgaben durch die ausführende Firma stehen derzeit auf dem Prüfstand. Es soll eine Ausweitung um die relevanten Fußstrecken zur S-Bahn/BVG möglichst in den lfd. Vertrag mit aufgenommen werden. Wenn diese Aufstockung des Vertrages nicht möglich ist, werden die neuen Anforderungen in die neue Ausschreibung aufgenommen werden.

Dieser Standort ist durch ständig erfolgende marktfremde Müllablagerungen stark belastet (Hausmüll, Coffe-to-go-Becher, Sperrmüll, etc.), die nicht dem Marktgeschehen zuzurechnen sind.

Entlang des Bahngeländes wurde am Zaun ein Rückschnitt durch den Fachbereich Grünflächen durchgeführt. Für die Bahnböschung ist zum Teil die Deutsche Bahn zuständig, z. T. ist der Fachbereich Grünflächen Vermögensträger. Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft wurde angeschrieben und gebeten, eine Reinigung durchzuführen. Die restliche Fläche ist derzeit für den Fachbereich Grünflächen und beauftragte Firmen auf Grund der vorhandenen Einfriedung nicht zugänglich. Ein Betreten wäre nur durch Abbau der Zaunanlage möglich. Aus diesem Grund kann eine Reinigung erst erfolgen, wenn das Grundstück als öffentliche Grünanlage hergerichtet wird.

 
 

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