Drucksache - 0843/XX  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m § 35 Abs. 6 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt

 

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 17.03.2017 – XX Wahlperiode -wurde

 

Frau Christina Wiethüchter

 

zur stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a  i.V.m. § 67 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Frau Christina Wiethüchter hat den Verzicht mit Schreiben vom 27. August 2018, eingegangen im Büro der BVV 04. September 2018, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 71 GO BVV).

 

Nach § 25 (1) i.V.m. § 72 GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten beendet ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Frau Christina Wiethüchter

 

Mit Ablauf des 19.09.2018 nicht mehr stellvertretende Bürgerdeputierte ist.

 

 
 

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