Drucksache - 0841/XX
Gemäß § 42 Abs. 4 der Geschäftsordnung der BVV wird die Ferienzeit der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von dieser bestimmt.
Als Ferienzeit empfiehlt der Ältestenrat die Zeit vom
Um Zustimmung wird gebeten.
Als Sitzungstermine der Bezirksverordnetenversammlung sind im Jahre 2019 vorgesehen:
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