Drucksache - 0821/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 10.04.2019 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Im Bebauungsplan XIII-102 für die Grundstücke Kaiserstraße 22-30, Mariendorfer Damm 88/94 (teilweise), Prinzenstraße 30-40, Straße 7 Nr. 1/9a und 6-6b sowie die Küterstraße im Bezirk Tempelhof, Ortsteil Mariendorf vom 02.10.1972 ist das betreffende Grundstück als Grünfläche mit dem Gemeinbedarf Schulsportplatz festgesetzt. Insofern steht die Fläche als Erweiterungsfläche zur Verfügung.
Die derzeitige Nutzung als Kleingartenanlage ist als Zwischennutzung anzusehen. |
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