Drucksache - 0742/XX  

 
 
Betreff: Kapazitätserweiterung des Eckener-Gymnasiums auf dem Gelände an der Küterstraße prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUFrakt. CDU, GRÜNE
Verfasser:1. Herr Penk, Rainer
2. Herr Kliem, Hagen
3. Herr Zander, Christian
Steuckardt, Matthias
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Facility Management Beratung
26.11.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 08.05.2018
Austauschseite Antrag
Austauschseite Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Erweiterung des Eckener-Gymnasiums auf dem der Schule gegenüber liegenden Gelände an der Küterstraße zu prüfen. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, ob die in den nächsten Jahren abgängige Sporthalle an der Küterstraße kombiniert mit Unterrichts- oder Fachräumen neu errichtet und der für die Anzahl der Schüler zu kleine Schulhof nach Abriss der Sporthalle um diese Fläche erweitert werden kann.

 

 

 

Begründung:
Seit vielen Jahren verfügt die Eckener-Schule nicht über die ihrer Zügigkeit entsprechenden Anzahl an Räumen. Verschärft wurde das Problem zuletzt dadurch dass ein Teilbereich aus Gründen des Brandschutzes nicht mehrr den Unterricht genutzt werden kann. Vor ein paar Jahren wurden Pläne zur Grundsanierung des Gebäudes erstellt und Überlegungen zur Erweiterung mit Unterrichtsflächen auf dem bisherigen Schulgelände ebenfalls in Kombination mit einem Neubau der Sporthalle angestellt. Dies würde jedoch zu einer recht kompakten Bauweise führen und die Freiflächen für die Pausennutzung weiter einschränken. An der Küterstraße/Kaiserstraße befindet sich ein Grundstück im Fachvermögen des Bezirks. Hier ist zu prüfen, ob neben einer sportlichen Nutzung auch eine schulische Nutzung möglich ist bzw. ermöglicht werden kann.

 

 
 

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