Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.9.2018 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gemeinsam mit den zuständigen Stellen für eine Querungsmöglichkeit über die Trasse der Dresdner Bahn an der südlichen Stadtgrenze im Verlauf des Mauerwegs einzusetzen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich an die Deutsche Bahn gewandt, von dort liegt folgende Stellungnahme vor:
„In den Jahren 2012/2013 wurden zu diesem Ansinnen intensive Abstimmungen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und der DB Netz AG geführt.
Diese Abstimmungen hatten u. a. folgende Ergebnisse:
- Eine Kreuzung des Mauer(rad)weges mit der Bahnstrecke Berlin-Dresden in Höhe des ehemaligen Kolonnenweges ist eine Kreuzung nach § 11 Abs. 1 EKrG mit vollständiger Kostentragung durch den Baulastträger des hinzukommenden Verkehrsweges Mauer(rad)weg.
- Zuständiger Straßenbaulastträger ist, an diesem Ort, die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow.
- Eine Errichtung dieser Kreuzung zeitgleich mit dem in Bau befindlichen Projekt Dresdner Bahn schließt such aus, da diese Kreuzung genau an der Engstelle zwischen dem schwer zugänglichen Bereich der Baustelle des Projektes Dresdner Bahn zwischen der Lichtenrader Bahnhofstraße und den dafür vorgesehenen Baulogistikflächen im Bereich des PFA III (Brandenburg, noch nicht begonnen) liegt und diese für die Zeit der Baumaßnahme des Mauer(rad)weges voneinander abschneiden würde.
- Von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wurde eine Entwurfsplanung und eine Planfeststellungsunterlage beim Ingenieurbüro SSF veranlasst, die seitens der Deutschen Bahn fachlich intensiv begleitet wurde, um in dieser Planung die möglichen Konfliktpunkte mit dem Projekt Dresdner Bahn soweit möglich auszuräumen.
- Auf Grundlage dieser Planung hat die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow bei der Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg einen Planfeststellungsantrag gestellt.
- In diesem Verfahren hat die Deutsche Bahn im April 2014 zur Planung Stellung genommen.
- Seitens der bei der DB Netz AG federführenden Organisationseinheit kürzlich gestellten Nachfrage bei der Anhörungsbehörde des Landes Brandenburg ergab, dass das Anhörungsverfahren auf Grund fehlender Bearbeitung der Einwendungen durch den Vorhabenträger Gemeinde Blankenfelde-Mahlow derzeit nicht weiterbearbeitet werden kann.“