Drucksache - 0586/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.04.2018 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen weiterhin für den Umbau/Umgestaltung des Nollendorfplatzes einzusetzen.
Hierzu soll zunächst der Umbau in einem Teilabschnitt (Teilabschnitt 1) des Nollendorfplatzes realisiert werden. Die Gruppe Planwerk hat im Auftrag des Bezirksamtes/Stadtentwicklungsamt im April 2016 ein Umsetzungskonzept in zwei Bauabschnitten entwickelt, das im ersten Bauabschnitt einen Umbau des Platzinnenbereiches und des südwestlichen Platzrandes vor dem Goya-Gebäude bis zur Maaßenstraße vorsieht. Dieses Konzept würde die großräumigen Verkehrsströme nicht berühren, weil die Nord-Süd-Verkehrsanbindung von der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße in die Kleiststraße und Maaßenstraße weiterhin gewährleistet wäre. Durch die breiten Straßen (insbesondere Bülowstraße und Kleiststraße) wird der Nollendorfplatz heute vor allem als Verkehrsknotenpunkt wahrgenommen, nicht als Platz mit Aufenthaltsqualität. Durch einen Umbau soll der Platzcharakter wieder deutlicher herausgestellt werden, wobei sich an der Straßenführung der Hauptachsen nichts ändern wird.
Der BVV ist bis zur Novembersitzung 2018 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
In der BVV-Sitzung am 28.04.2021 nahm die Abt. Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt im Rahmen einer Mündlichen Anfrage zur Sachstandsabfrage des Umbaus Nollendorfplatz wie folgt Stellung:
Die Neuplanung und der Umbau des Nollendorfplatzes erfolgen unter der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Notwendige Voraussetzungen sind eine Verkehrsuntersuchung seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die verbindliche Bauplanung seitens der BVG.
In der Kürze der Zeit waren die zuständigen Bearbeiter*innen nicht erreichbar, um hier den aktuellen Stand mitzuteilen.
Daher kann nur der Stand der Jahresplanung wiedergeben werden. Dieser besagt, dass vor 2022 keine Aktivitäten seitens der BVG geplant sind. Auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat für 2021 keine verkehrliche Untersuchung beauftragt.
Die zeitliche Umsetzung der Umgestaltung des Nollendorfplatzes soll unmittelbar nach den BVG-Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Daher richtet sich der Zeitraum nach deren Arbeitsplanung. Dies gilt ebenso für den vorgeschlagenen Umbau im Teilabschnitt 1 (Platzinnenbereich und südwestlicher Platzrand).
Zur verkehrlichen Rückstufung der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße liegt dem Bezirk keine Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vor.
Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen. |
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