Drucksache - 0522/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.01.2018 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, auf Landesebene einen Arbeitskreis zur Kinderverkehrssicherheit einzurichten. Dabei sollten die Vertretungen der Schulen, Eltern, Bezirksämter und Organisationen (BUND, VCD, ADAC, Polizei, Fuß e.V.) Mitglied sein. Der Arbeitskreis soll Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kindern, insbesondere auf dem Schulweg, aber auch in deren Freizeit gezielt entwickeln, erproben und evaluieren. Der BVV möge bis zur Juni-Sitzung 2018 ein Zwischenstand gegeben und bis Oktober Bericht erstattet werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Verkehrssicherheit von Kindern wird im Rahmen des neu zu erstellen den Fußver-kehrsgesetzes als spezifischer Teil des Mobilitätsgesetzes aufgegriffen. Wie in der Mitteilung zur Kenntnisnahme zu Drucksache 0047/XX mitgeteilt, nimmt die Stadträtin für Verkehr Grünflächen, Bürgerdienste und Ordnungsamt an den Sitzungen des Mobilitätsrates auf Landesebene regelmäßig persönlich teil. Inzwischen ist aus dem Eckpunktepapier ein Referentenentwurf für das Fußverkehrsgesetz entstanden, der Ende März 2019 veröffentlicht wurde. Er ist einzusehen unter: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/mobilitaetsgesetz/
Der Entwurf ist Grundlage für den zweiten Teil des Mobilitätsgesetzes, welches im Senat noch abzustimmen und anschließend durch das Abgeordnetenhaus zu beschließen ist. Die im BVV Beschluss genannten Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherung, werden dem Sinne nach in dem Referentenentwurf der Senatsverwaltung benannt und sind demnach Grundlage für das Gesetz. Folgende Punkte zur Erhöhung der Schulwegsicherung sind genannt:
„§11a [Bildung] Das Land Berlin fördert eine umfassende Mobilitätsbildung. Ziel ist es, alle Bewohnerinnen und Bewohner Berlins durch Angebote der Mobilitätsbildung dazu zu befähigen, ihre Mobilitätsbedürfnisse selbstbestimmt, stadt-, umwelt- sowie klimaverträglich ausgestalten zu können.“
„§ 17 [Verkehrssicherheitsprogramm] (3) Das Verkehrssicherheitsprogramm hat in jedem Fall geeignete Maßnahmen festzulegen, die …. 2. der Herstellung der Schulwegsicherheit und der Sicherheit im Umfeld von Einrichtungen zur Kinderbetreuung bei konkreten Gefährdungen von Kindern dienen und von den für Verkehrssicherheit zuständigen Stellen umzusetzen sind.“
„ §17a [Schulisches Mobilitätsmanagement] (1) Das Land Berlin fördert einen umfassenden Ansatz des schulischen Mobilitätsmanagements. Dafür entwickelt die für Bildung zuständige Senatsverwaltung in Abstimmung mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirken ein umsetzungsbezogenes Konzept. Eine Fortschreibung erfolgt nach Bedarf. (2) Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung benennt eine hauptamtlich für die Koordination des schulischen Mobilitätsmanagements zuständige Person. (3) An allen Schulen sollen Gremien für Mobilität geschaffen werden, die aus Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schulpersonal bestehen. Die Gremien sollen sich mit den Anforderungen des schulischen Mobilitätsmanagements auseinandersetzen und in die Umsetzung des Konzeptes nach Absatz 1 einbezogen werden. Sie sollen sich bei Bedarf vernetzen und relevante externe Akteure wie Verwaltung, Polizei, Politik oder Verbände einbinden.
In der Begründung zu § 17 a heißt es: „Ein umfassender Ansatz des schulischen Mobilitätsmanagements umfasst Unterrichtsinhalte, Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens hin zur selbständigen Mobilität sowie die Umsetzung einer sicheren Infrastruktur im Schulumfeld. Das entsprechende Konzept soll unter anderem konkrete Aufgaben, Zuständigkeiten und Zeiträume für die Umsetzung definieren …“ und weiter „die konkreten Aufgaben der Gremien an Schulen richten sich nach dem lokalen Kontext und Bedarf. Die Vernetzung mit weiteren Akteuren ist insbesondere dann notwendig, wenn Maßnahmen der Verkehrslenkung oder Verkehrsberuhigung im Umfeld von Schulen definiert werden sollen….“.
§ 51 [Aufgaben und Zuständigkeiten für den Fußverkehr]… (7) Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung und die Bezirke fördern die Erstellung von Schulwegplänen für alle Teile Berlins, die regelmäßig aktualisiert und an für Eltern zugänglichen Orten aufgehängt oder Eltern digital zur Verfügung gestellt werden. Bei der Erstellung der Pläne sind mindestens die betroffenen Institutionen, die zuständigen Verwaltungen sowie die örtlich zuständigen Polizeidirektionen unter Einbeziehung ihrer Verkehrssicherheitsberatenden zu beteiligen. …… (9) Das Thema Fußverkehrsförderung ist Teil von Fortbildungsprogrammen in betroffenen Verwaltungen. (…) (10) Der Einsatz von Schülerlotsen und anderen im Rahmen der Schulwegsicherheit eingesetzten Verkehrshelfer wird als wichtiger Bestandteil eines sicheren Fußverkehrs gefördert. Die Verwaltungsvorschriften über den Einsatz von Schülerlotsen werden durch die für Bildung zuständige Senatsverwaltung regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet, um insbesondere die Ausbildung, Ausstattung und Sicherheit der Schülerlotsen sicherzustellen.“
In Tempelhof-Schöneberg werden bereits, insbesondere zur Einschulung Schwerpunktaktionen gemeinsam mit der Polizei durchgeführt, um Geschwindigkeitskontrollen, Freihaltung der Fußgängerüberwege und Fahrradwege, sowie die Einhaltung des Halteverbots zu kontrollieren. Darüber hinaus kooperiert das Bezirksamt eng mit der Polizei, der Verkehrswacht und einzelnen Elterngruppen, um Gefährdungen von Kindern auf dem Schulweg zu minimieren.
Sobald die neue Rechtsgrundlage vorliegt, wird das Bezirksamt unaufgefordert zur Umsetzung der geplanten Gremien, Koordinierungsstelle und weiterer Maßnahmen im Bericht aus der Verwaltung berichten.
Darüber hinaus berichtet die Abteilung Jugend, Umwelt, Gesundheit, Schule und Sport:
Das Schul- und Sportamt hat das Thema Gefährdungen auf dem Schulweg aufgegriffen und stimmt derzeit Schulwegpläne für jede Grundschule im Bezirk ab. Die Schulwegpläne werden den Schulen in Kürze zur Verfügung gestellt und z.B. im Schulausschuss vorgestellt. Die Pläne bilden die aktuelle Verkehrssituation ab und berücksichtigen bereits die jüngsten Änderungen der Schuleinzugsgebiete.
Am Schülerlotsenprogramm haben im aktuellen Schuljahr 2018/19 haben teilgenommen:
07G03 – Werbellinsee-Grundschule (mit 11 Schülerlotsen und 1 Übergang) 07G18 – Grundschule am Barbarossaplatz (mit 5 Schülerlotsen und 1 Übergang) 07G19 – Paul-Simmel-Grundschule 07G20 – Maria-Montessori-Grundschule (mit 18 Schülerlotsen und 1 Übergang) 07G23 – Schätzelberg-Grundschule (mit 9 Schülerlotsen) 07G30 – Annedore-Leber-Grundschule (mit 9 Schülerlotsen und 1 Übergang) 07G31 – Carl-Sonnenschein-Grundschule ( mit 9 Schülerlotsen und 1 Übergang)
Am Projekt „Zu Fuß zur Schule“ haben aktiv teilgenommen:
07G05 – Havelland-Grundschule 07G14 – Löcknitz-Grundschule 07G29 – Käthe-Kollwitz-Grundschule 07G30 – Annedore-Leber-Grundschule 07G34 – Marienfelder Grundschule 07G35 – Grundschule am Dielingsgrund 07G37 – Ikarus-Grundschule
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