Drucksache - 0448/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 3 a Bezirksamtsmitgliedergesetz, dass die Dienstbehörde bei der Stadträtin für Bildung, Kultur und Soziales, Frau Jutta Kaddatz, den Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze bis zum Ablauf der Amtszeit hinausschiebt.
Begründung: ggf. mündlich |
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