Drucksache - 0430/XX
Beschlusstext:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretung in den Regelungskreis des § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG) einzusetzen mit dem Ziel, dass die Mitglieder der Seniorenvertretung einen Anspruch auf Sitzungsgeld für die Teilnahme an Ausschusssitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen erhalten.
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Mit Schreiben vom 25. Januar 2018 hat sich die für Soziales zuständige Bezirksstadträtin an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und den Staatssekretär, Herrn Alexander Fischer, gewandt und das Anliegen der BVV übermittelt. Die Bezirksstadträtin unterstützt ausdrücklich die Empfehlung der BVV, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretung in den Regelungskreis des § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG) geschaffen werden. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg besteht ein großes Interesse, das ehrenamtliche Engagement und die Verantwortung bei der Wahrnehmung der im Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz benannten Aufgaben in eigener Zuständigkeit der Mitglieder der Seniorenvertretung zu stärken, auch durch einen rechtlichen Anspruch auf Sitzungsgeld für die Teilnahme an Ausschusssitzungen der Bezirksverordnetenversammlung. Bereits in der Bezirksstadträtesitzung Soziales am 29.11.2017 hat sich die Bezirksstadträtin dafür ausgesprochen.
Mit Schreiben vom 30.04.2018 teilt die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales über Herrn Staatssekretär Fischer mit, dass auch die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg und Marzahn-Hellersdorf mit Bezug auf Beschlüsse der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung um Prüfung der Möglichkeit, bezirklichen Seniorenvertretungen Sitzungsgelder zu zahlen, gebeten haben. Die für Soziales zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte haben sich auf ihrer Sitzung am 29.11.2017, nach Anmeldung des entsprechenden Tagesordnungspunktes durch Bezirksstadträtin Kaddatz, für die Zahlung von Sitzungsgeldern für bezirkliche Seniorenvertretungen ausgesprochen. Der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist somit bekannt, dass ein bezirksübergreifendes hohes Interesse an unterstützenden Maßnahmen für die bezirklichen Seniorenvertretungen in Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements seiner Mitglieder und der damit einhergehenden Verantwortung bei der Wahrnehmung der im Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz benannten Aufgaben besteht.
Die Prüfung zur Neuregelung von Sitzungsgeldern für bezirkliche Seniorenvertretungen und deren Aufnahme in die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG) ist veranlasst. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Verordnungsgeber ist einbezogen.
Die Einbeziehung der Bezirke zum weiteren Verfahren der Schaffung rechtlicher Voraussetzungen erfolgt im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Soziales.
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