Drucksache - 0399/XX  

 
 
Betreff: Zustand des U-Bahnhofs Yorckstraße verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
19.05.2021 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Livestream auf Youtube: https://youtu.be/N5OWkRFRdk8 überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
23.08.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall.      
30.08.2021 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL.      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
0399 XX Ãnderungsantrag__LINKE
Austauschseite
Austauschseite akt.
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.10.2018 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Reinigungsintervalle der U-Bahnhöfe Yorckstraße, Bülowstraße und Nollendorfplatz erhöht werden.

Es soll außerdem geprüft werden, wie öffentliche Toiletten in erreichbarer Nähe der Stationen des ÖPNV von allen Menschen, insbesondere Bedürftigen, genutzt werden können.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Auf Anfrage bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK), den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und der Berliner Stadtreinigung (BSR) wurden uns die Stellungnahmen übermittelt.

 

Die SenUVK nimmt wie folgt Stellung:

Die BVG ist gemäß des mit dem Berliner Senat geschlossenen Verkehrsvertrages dazu verpflichtet, die Vorgaben des Nahverkehrsplans Berlin (2019 - 2023) umzusetzen. Der Nahverkehrsplan führt in Kapitel III.2.9 zur Sauberkeit Folgendes aus: "Die Betreiber sind verantwortlich, dass Anlagen und Fahrzeuge, […], in ihrem Gesamtbild einen gepflegten Eindruck vermitteln und ein von der Allgemeinheit anerkannte und zufriedenstellendes Niveau der Sauberkeit realisieren."

 

Dies bedeutet für die Verkehrsunternehmen (hier BVG) insbesondere, dass:

 

- Verunreinigungen an Haltestellen unverzüglich zu beseitigen sind, wenn
  Fahrgäste grob in ihrem Empfinden gestört und bei der Nutzung von Anlagen
  beeinträchtigt werden,

- die Betreiber abhängig von den Witterungsverhältnissen (Trockenheit/Nieder-
  schlag, Streuguteintrag) eine nach dem Verschmutzungsgrad differenzierte
  Reinigung sicherstellen müssen,

- Sachbeschädigungen unverzüglich zu beseitigen sind, wenn sie sicherheits-
  relevant oder störend für die Fahrgäste sind und

- Graffiti auf sämtlichen Oberflächen in und an allen Anlagen innerhalb von
  zwei Tagen zu beseitigen bzw. vollständig abzudecken sind. Andere Fristen
  gelten jedoch im Falle technischer Sonderprobleme bei der Graffitientfernung
  (z.B. im Gefahrenbereich der Gleise).

 

 

Die operative Umsetzung dieser Vorgaben obliegt den Verkehrsunternehmen in Eigenregie. Bei den von Ihnen genannten Bahnhöfen ist dies die BVG. Grundsätzlich führt die BVG die Reinigungsleistungen zufriedenstellend aus. Es ist jedoch bekannt, dass durch die aktuellen Sanierungsmaßnahmen im Bahnhof Yorckstraße die Aufenthaltsqualität derzeit reduziert ist.

Die Standorte der öffentlichen Toilettenanlagen werden von den Bezirken festgelegt. Die Entscheidung, welche Standorte gewählt werden, obliegt dem Bezirk selbst. Grundsätzlich kommen dafür auch Flächen innerhalb oder im Umfeld der Bahnhöfe in Betracht.

 

In der Umgebung des Nollendorfplatzes wurde nach den uns vorliegenden Informationen vom Bezirksamt nach einem Standort gesucht, jedoch keiner gefunden. Dies kann an technischen Hindernissen (insbesondere vorhandene unterirdische Leitungen), denkmalschutzrechtlichen oder anderen umgebungsspezifischen Gründen (u.a. Behinderung der notwendigen Zugänge, Abstandsflächen, Fluchtwege und Lieferbereiche) liegen.

 

In der Nähe des Bahnhofs Yorckstraße gibt es bereits den Toilettenstandort Bülowstraße/Yorckstraße, am Standort Katzlerstraße 1 - 2/Yorckstraße soll eine weitere Toilettenanlage errichtet werden.

 

In der Nähe des U-Bahnhofes Bülowstraße ist ein Standort in der Dennewitzstraße/
he Bülowbogen geplant.

 

 

Die BVG nimmt wie folgt Stellung:

 

Der U-Bahnhof Yorckstraße befindet sich in der Bauphase, so dass einige Flächen nur bedingt gereinigt werden können. Wir können gut verstehen, dass insbesondere an den Wänden und Treppen die Verschmutzungen für Unmut sorgen. Wir werden deshalb auf unsere Reinigungsfirmen einwirken, um die Reinigungsleistungen entsprechend zu intensivieren.

 

Die Flächen vor dem U-Bahnhof und an unserem Aufzug gehören nicht der BVG, bitte haben sie Verständnis, dass wir hier keine Reinigungsleistungen erbringen können.

 

Auf den im Schreiben angesprochenen U-Bahnhöfen Bülowstraße und Nollendorfplatz konnten wir zum Zeitpunkt der Begehungen keine Verschmutzungen feststellen.

 

 

Die BSR nimmt wie folgt Stellung:

 

Auf dem Nollendorfplatz und in der Bülowstraße wurden zusätzlich unter der Hochbahn 16 Papierkörbe angebracht.
Die Reinigung des Taubenkotes unter der Bülowhochbahn wird ab dem 30. April 2021 alle 14 Tage mit einem speziellen Kärcher durchgeführt.

 

Die Yorckstraße wird auf der Seite der Katzlerstraße neugestaltet. Um der dort vorherrschenden starken Verschmutzung durch Drogenbesteck entgegenzuwirken, hat die BSR Spritzenbehälter am U-Bahneingang angebracht.

 

 

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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