Drucksache - 0335/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.1.2018 folgenden Beschluss:
Nutzung des Grundstücks Marienfelder Allee 222-244 für Bildung und Sport Das Bezirksamt wird ersucht, zusätzlich zu den bisherigen Beschlüssen zu prüfen, ob auf der unbebauten Fläche auf dem Grundstück Marienfelder Allee 222-244 folgende Nutzungen realisiert werden können: - Grundschulstandort - Jugendverkehrsschule - eine Kita - die Anlage einer Offroad- und Glattbahnstrecke für RC-Car Elektro (Sportfläche) - die Anlage von Beachvolleyballfeldern Ferner ist zu prüfen, ob der dringende Wunsch der Nutzer der Sporthalle am Baußnernweg berücksichtigt werden kann und befestigte Stellplätze geschaffen werden können. Der BVV ist bis zum Februar 2018 zu berichten.
Dazu wird berichtet:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des am 30.8.1972 festgesetzten Bebauungsplanes XIII-187 (GVBl. Vom 18.9.1972, S. 1784) . Dieser setzt Gemeinbedarfsfläche innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes fest. Die Gemeinbedarfsfläche hat folgende Zweckbestimmungen: Bildungszentrum (Schulzentrum einschließlich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke). Mit der Zweckbestimmung „Bildungszentrum“ sollte der benötigte Standort für ein Mittel- und Oberstufenzentrum gesichert werden. Mit der ‚erläuternden Aufzählung‘ „Schulzentrum einschließlich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke“ wird der Umfang der zeitgleich zu errichtenden (möglichen...) Ergänzungsnutzungen benannt (z. B. Jugendfreizeitstätte ….). Dies bedeutet, dass die Gemeinbedarfsfläche schulischen Zwecken dient und alle ergänzenden Nutzungen unter dieser ‚Überschrift‘ stehen. Somit sind planungsrechtlich alle Nutzungen zulässig, die mit dieser Zweckbestimmung in Einklang stehen. Ob die Einzelnen, in der Drucksache genannten Nutzungen dort möglich sind, bleibt der Entscheidung der Fachverwaltung Schule vorbehalten. Stellungnahme Straßen- und Grünflächenamt: Beachvolleyballfelder sind keine Spielplatzflächen sondern sind eher Bestandteil der Sportanlage. Somit müsste die Fläche beim bisherigen Vermögensträger bleiben. Auf dem Flurstück 1233 ist ein Teilbereich als öffentlich gewidmete Grün- und Erholungsanlage vorhanden. Diese Grünanlage stellt eine Grünverbindung zwischen dem östlich gelegenen ehemaligen Radarberg und einer westlich angrenzenden Grünverbindung bis hin zur Hildburghauser Straße dar. Diese ist als wesentliche Grünachse in Marienfelde zwingend zu erhalten. Eine Flurstückteilung vom Flurstückes 1233 ist bisher nicht erfolgt, wird aber von Seiten des Straßen- und Grünflächenamtes im Rahmen der weiteren Nutzung des Grundstückes Marienfelder Allee 222-244 angestrebt. Zur Frage zur Anlegung von Stellplätzen für die Sporthalle Baußnernweg kann mitgeteilt werden, dass regelmäßig Beschwerde von Anwohnern aus der Stadtrandsiedlung eingehen, da die Privatstraßen sehr häufig durch Nutzer der Sporthalle blockiert werden, obwohl nach Kenntnis vom FB Grünflächen nach Inbetriebnahme der Sporthalle auf der Brachfläche provisorische Stellflächen hergerichtet wurden, aber scheinbar nicht genutzt werden.
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