Drucksache - 0307/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.7.2017 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Friedhöfe des Bezirks als Standorte für Bienenstöcke geeignet sind. Bei einem positiven Ergebnis dieses Prüfauftrages wird das Bezirksamt des Weiteren ersucht, entsprechende Standorte zu lokalisieren und über die entsprechenden Fachverbände ehrenamtliche Imker*innen von dieser Möglichkeit in Kenntnis zu setzen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum September 2017 Bericht zu erstatten.
Begründung:
Friedhöfe sind ideale Standorte für Bienenstöcke. Sie bieten über das Jahr hinweg eine unterschiedliche und abwechslungsreiche Flora. Auf vielen Friedhöfen in Berlin wird seit Jahren erfolgreich geimkert. Ein Bedarf an geeigneten Stellflächen für Bienenstöcke ist in Berlin vorhanden. Friedhöfe haben den Vorteil, nach Einbruch der Dunkelheit abgeschlossen zu werden, eine Maßnahme die im Hinblick auf den Diebstahl von Bienenvölkern notwendig ist.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt begrüßt und unterstützt grundsätzlich die Freizeit- und Hobbyimkerei im Bezirk und verweist auf die umfangreiche Antwort zur Drucksache 0790/XIX „Mehr als nur Honig – Unterstützung der Imkereien im Bezirk“. Darin wurde u.a. mitgeteilt, dass Flächen, die sich im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes befinden, bei konkreten Anfragen von Imkerinnen und Imkern auf Eignung geprüft werden und bei positiver Abwägung eine Genehmigung erfolgt. Zu den geeigneten Flächen im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes können durchaus auch Friedhöfe gehören – so wurden auf Friedhofsflächen in der Vergangenheit bereits Genehmigungen erteilt. Einen Beschluss der BVV hätte es hierfür nicht bedurft. Entgegen der Annahme der BVV werden die städtischen Friedhöfe des Bezirks allerdings nachts nicht verschlossen, sodass der vermutete nächtliche Schutz vor Diebstahl auch hier nicht gegeben ist.
Bei der Prüfung und Abwägung auf Geeignetheit beantragter Flächen im Einzelfall ist zu beachten, dass der jeweilige Widmungszweck der öffentlichen Fläche immer Vorrang haben muss vor sonstigen Nutzungen wie der Imkerei. Darüber hinaus müssen Gefährdungen für Dritte (Grünanlagen- oder Friedhofsnutzende) und Beschädigungen der Flächen (z.B. durch erforderliches Befahren hierfür ungeeigneter Wege) ausgeschlossen sein.
Wie bereits in der MzK zu Drs. 0790/XIX mitgeteilt, ist eine umfängliche Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Imkerei im Bezirk vom Bezirksamt nicht leistbar, hierzu gehört auch die flächendeckende Prüfung und explizite Ausweisung von Flächen, die grundsätzlich für die Imkerei geeignet sein könnten. Die Imkerinnen und Imker kennen die Möglichkeiten jedoch und stellen entsprechende Anträge regelmäßig beim Straßen- und Grünflächenamt, das diese Anträge – auch über Friedhofsflächen hinaus - äußerst wohlwollend prüft. |
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