Drucksache - 0224/XX  

 
 
Betreff: Ausweisung der Marienfelder Feldmark als Landschaftsschutzgebiet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und UmweltBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme - Zwischenbericht -
Beratungsfolge:
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
26.06.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17. Mai 2017 folgenden Beschluss:

 

„Die BVV ersucht das Bezirksamt zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der Marienfelder Feldmark bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet zu beantragen“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat darüber informiert, dass auf Wunsch des Bezirks Tempelhof-Schöneberg die „Marienfelder Feldmark“ erstmalig in die interne Prioritätenliste für zukünftige Schutzgebietsausweisungen aufgenommen worden ist.

Die Zielsetzung des Bezirks, die Flächen aufgrund Ihrer Biodiversität und Strukturvielfalt dauerhaft zu erhalten wird von SenUVK ausdrücklich unterstützt.

 

Aufgrund der unzureichenden Personalausstattung und vorrangiger Verfahren kann mit der Bearbeitung allerdings frühestens in 3 Jahren begonnen werden.

 

Vereinbart wurde, dass der Bezirk den Zeitraum nutzt die Datengrundlage für die Unterschutzstellung durch gezielte Fachgutachten zu Flora und Fauna vorbereitet und verbessert. Gleichzeitig wird die begonnene naturschutzfachliche Pflege von Teilflächen durch das Umwelt- und Naturschutzamt fortgesetzt. Die entsprechenden Aufträge für 2018 sind bereits erteilt oder in Vorbereitung.

 

SenUVK bat um regelmäßige Unterrichtung über die umgesetzten und vorgesehenen Maßnahmen.

 
 

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