Drucksache - 0223/XX  

 
 
Betreff: Denkmalschutz für die Wohnbebauung Gontermannstr.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für StadtentwicklungBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.5.2017 folgenden Beschluss:

 

„Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt, unverzüglich ein Verfahren zum Denkmalschutz für die Wohnbebauung des Architekten Fritz Bräuning in der Gontermannstraße und ggfs. weitere Teile der Gartenstadt Neu-Tempelhof in die Wege zu leiten. Dabei sind verschiedene Kategorien des Denkmalschutzes zu überprüfen. (Unterschutzstellung des Ensembles und Überprüfung einzelner Gebäude als Baudenkmal aufgrund historischer Keller, Luftschutzräumen etc.)“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Unmittelbar nach der entsprechenden Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses vom 12.4.2017 hat das Bezirksamt wie in der Sitzung zugesagt die Beschlussempfehlung an das für die Eintragung von Baudenkmalen zuständige Landesdenkmalamt übersandt (Schreiben vom 13.4.2017).

 

Am 17.5.2017 ging folgende Antwort des Landesdenkmalamtes (per E-Mail) ein:

 

„Der Abschnitt Gontermannstr. 10b-60 insgesamt erfüllt nicht die Kriterien eines Baudenkmals, weist aber im Wesentlichen sehr gut erhaltene Gestaltungen auf: originale Fenster und Türen, Loggien- und Haustüreinfassungen aus roten Ziegeln an der Straßenseite, farbig gefasste Fenster- und Türeinfassungen, bei den gartenseitigen Treppenhäusern rot und schwarz gefasste Putznuten mit plastischen Schmucksternen in den Brüstungsfeldern.

Diese städtebauliche Eigenart der Gontermannstraße bzw. der Siedlung Neu-Tempelhof ist bereits durch Erhaltungsverordnung geschützt.

 

Das LDA prüft gegenwärtig Einzelbauten in diesem Abschnitt in Bezug auf ihre geschichtliche/sozialgeschichtliche Bedeutung (Luftschutzkeller, Waschküchen). Im Fokus stehen dabei die Bauteile Nr. 14/18/22 sowie Nr. 32.  Diese Prüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.“

 
 

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