Drucksache - 0180/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 05.04.2017 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, zu prüfen, ob die Standortsicherung auch mittels Aufstellung eines B-Plan Beschlusses mit dem Ziel, die jugendsoziokulturelle, gemeinnützige und soziale Infrastruktur zu erhalten, ermöglicht werden kann. Dem Bezirksamt und dem Senat werden empfohlen, bei möglichem Weiterverkauf des Gebäudes Potsdamer Straße 180 das kommunale Vorkaufsrecht zur Sicherung der sozialen Infrastruktur mit den Jugendeinrichtungen für das Gebäude zu prüfen. Das Bezirksamt teilt hierzu im Anschluss an die Mitteilung zur Kenntnisnahme, vorgelegt zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21.02.2018 mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Die Einrichtung Potse ist seit dem 17.9.2021 (Übergabe der Fläche) in der Alten Zollgarage des ehem. Flughafens Tempelhof ansässig, dies im Rahmen einer Baugenehmigung, die für Zwecke der Versammlungsnutzung, insbesondere für die Durchführung von Öffentlichkeitsveranstaltungen, Jurysitzungen u.ä. von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erteilt worden war. Die Durchführung von Konzertveranstaltungen, zudem mit einer größeren Anzahl anwesender Personen aufgrund dieser Genehmigung ist nicht zulässig; hierzu ist ein neues Baugenehmigungsverfahren mit entsprechenden Unterlagen erforderlich, ein solches wurde bislang nicht beantragt. Jedoch hat die Tempelhof Projekt GmbH dazu bereits im Vorfeld ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben, welches ebenfalls am 17.9.2021 vorgelegt wurde. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass für die Durchführung auch von Konzerten u.a. umfangreiche bauliche und organisatorische Maßnahmen erforderlich wären, die nach gutachterlicher Einschätzung in der Praxis nicht realistisch erscheinen, dies allein schon wegen geschätzter Kosten für den Umbau von über € 600.000.-. Auch denkmalrechtlich erscheinen diese Maßnahmen in hohem Maße problematisch. Für die Einrichtung Drugstore wurde am 4.12.2020 der Service-Einheit Facility Management eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung zur Jugendfreizeiteinrichtung erteilt; auch dies im Rahmen nur leiser Nutzungen. Verzögerungen des geplanten Baubeginns bzw. der Fertigstellung traten ein durch das Erfordernis der Schadstoffbeseitigung in den Räumen selbst, parallel stattfindende Strangsanierung im Haus durch den Eigentümer (Demontage/Neumontage der alten Leitungsverzüge und Abbruch/Wiederaufbau der bestehenden Schächte mit Schadstoffbelastung), verzögerte Beauftragung der Firmen (mehrfaches Überarbeiten von Leistungsverzeichnissen bzw. wiederholte Ausschreibungen durch fehlenden Angebotseingang nach Ausschreibung) sowie durch Ressourcenengpässe der beauftragten bauausführenden Unternehmen. Der tatsächliche Baubeginn erfolgte in der 25. Kalenderwoche (KW) 2022 (ab 20.6.2022), in der 45. KW (ab 7.11.2022) begannen die Trockenbauarbeiten. Die Fertigstellung ist nunmehr für die 7. KW 2023 (ab 13.2.2023) terminiert. Das Bezirksamt bittet, diesen Beschluss damit als erledigt anzusehen. Zeit weiter berichtet werden. |
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