Drucksache - 0124/XX
Ab 01.04.2017 werden die bisherigen Schiedsamtsbezirke 1 und 2 zum neuen Schiedsamtsbezirk 1 zusammengelegt. Die Schiedsamtsbezirke 4 und 5 werden zum neuen Schiedsamtsbezirk 3 zusammengelegt. Der Schiedsamtsbezirk 3 wird zukünftig Schiedsamtsbezirk 2.
Begründung:
Die Anzahl der Schlichtungsverfahren ist seit Jahren rückläufig (maximal ca. 5 Verfahren pro Schiedsamtsbezirk im Jahr).
Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 1 und 2 sowie 4 und 5 liegen direkt benachbart im Bezirk, so dass sich durch die Zusammenlegung keine Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger ergeben.
Die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks 1 hat seit 2009 auch die Aufgaben des Schiedsamtsbezirks 2 wahrgenommen. Auch die jetzt neu gewählte Schiedsperson nimmt die Aufgaben für beide Schiedsamtsbezirke wahr.
Die Amtsperiode der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 5 endet am 4.4.2017 und die Schiedsperson stellt sich nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Die amtierende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 erklärt sich bereit auch den Schiedsamtsbezirk 5 zu übernehmen.
Gesetzliche Grundlage:
Berliner Schiedsamtsgesetz vom 7.4.1994 (GVBl. S. 109)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Einsparung in Höhe von 1015,34 €
(Amtsraumentschädigung für 12 Monate und Nebenkosten) |
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