Drucksache - 0048/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Erarbeitung eines Gesamtplanes zur gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringungsangebote durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine berlinweite Bedarfsanalyse erstellt wird, die die Gesamtzahl der bereits bestehenden Unterbringungsangebote enthält, um Erkenntnisse für eine realistische Bedarfsplanung für einen Obdachlosenrahmenplan zu entwickeln.
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Aus Sicht des Amtes für Soziales ist dem Anliegen bereits durch entsprechende Aktivitäten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales entsprochen worden.
Um die Unterbringung wohnungsloser Menschen zu verbessern und die Bezirke bei dieser Aufgabe zu unterstützen, wurde ein Prozess zur gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringungsangebote angestoßen. Am 07.06.2016 hat der Senat die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringungsangebote und Bedarfsermittlung für die im Jahr 2016 einschließlich Folgejahre benötigten Kapazitäten im Bereich der Asylbegehrenden und der Wohnungslosen beschlossen.
Mit dem Senatsbeschluss Nr. S-1242/2016 (Anlage 1) beauftragte der Senat im Juni 2016 die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – jetzt Senatsverwaltung für Integration, Arbeit, und Soziales - in Verbindung mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen zu schaffen, die zur Realisierung der genannten Zielsetzung notwendig sind.
Am 17.10.2016 fand die erste Sitzung der AG „Gesamtstädtische Steuerung der „Wohnungslosenhilfe“ zur Umsetzung des Senatsbeschlusses statt. In dieser AG sind auch die Bezirke, darunter Tempelhof-Schöneberg, vertreten. Zur weiteren Konkretisierung sind vier Unterarbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet worden:
o Musterverträge/ Standards o Genehmigungsrecht, Baurecht o Rahmenvereinbarung o Tagessätze / Abrechnungswesen o Zuständigkeitsregelung (Schnittstelle zu Prozess / IT Verfahren)
o IT Verfahren o Datenschutz o Statistik / Berichtswesen o Kommunikation o Abrechnungsverfahren (personenscharf)
o Haushalt o Personal / Sachmittel
o Akquise o Standortwahl o Steuerung der Laufzeiten o Berücksichtigung vertragsfreier Unterkünfte
Die Unterarbeitsgruppen haben inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. In der UAG Gesamtplanung sollen die Daten zusammengetragen werden, die für eine Planung und Steuerung der Platzkapazitäten notwendig sind.
Als ein erster Schritt werden bis Februar 2017 Informationen zu allen derzeit für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen genutzten Unterkünften gesammelt. Dann wird entschieden, wie mit diesen Daten weiter verfahren wird und wer detaillierte Informationen zu den betreffenden Objekten beschafft. |
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