Drucksache - 1855/XIX  

 
 
Betreff: Nutzungsstatut Maaßenstraße überarbeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
23.01.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
27.02.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob und wie das Nutzungsstatut für die Maaßenstraße geändert werden kann hinsichtlich der Nutzung der Begegnungszone für zwei jahreszeitlich abhängige Kiezfeste und einer möglichen Info-Zone für nicht kommerzielle Angebote. Ziel der Überarbeitung soll sein, Begegnungen und Sondernutzungen zu erlauben, die das Verweilen der Bürgerinnen und Bürger in der Maaßenstraße fördert und so die Akzeptanz der Begegnungszone erhöht. Die Bedürfnisse der Anwohner hinsichtlich Lärm und Flächennutzung sind hierbei zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche grüngestalterischen Maßnahmen, z. B. durch betreute Pflanzkübel (Pflegevereinbarung) möglich sind, um die Begegnungszone aufzuwerten. Dem zuständigen Ausschuss ist bis zur Sitzung im Juni 2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Nutzungs- und Gestaltungsstatut Maaßenstraße in seiner derzeitigen Fassung wurde in einem langwierigen Prozess erarbeitet und zwischen den Beteiligten, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt, abgestimmt. Vom Bezirksamt waren nicht nur das Ordnungsamt und das Straßen- und Grünflächenamt in diesen Abstimmungsprozess involviert. Auch das Bürgermeisterbüro sowie das Stadtentwicklungsamt wurden über die Arbeitsergebnisse unterrichtet bzw. haben an verschiedenen Sitzungen der Arbeitsgruppe teilgenommen. Es fand somit bereits im Abstimmungsprozess eine breite Beteiligung statt.

 

Ob das Nutzungs- und Gestaltungsstatut in der Praxis umsetzbar ist, welcher konkrete Änderungsbedarf sich ggf. ergibt und ob das Statut mit seinem regelnden Charakter Bestand haben wird, zeigt sich erst nach einer gewissen Zeit der konkreten Anwendung. Einen konkreten Bedarf, das Statut zum jetzigen Zeitpunkt, also noch vor dem Abschluss des jetzt startenden Evaluierungsprozesses für die Begegnungszone bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, abzuändern, sieht das Bezirksamt nicht.

 

Bis dato gab es für die Maaßenstraße, auch schon vor Umbau zur Begegnungszone, keine nennenswerten Anträge für Kiezfeste. Sofern dies gewünscht ist, steht auf dem unmittelbar angrenzenden Winterfeldtplatz ausreichend Fläche zur Verfügung, um Kiezveranstaltungen durchzuführen. Bei den gewünschten zwei Veranstaltungen im Jahr würde sich die Akzeptanz der Begegnungszone auch nur auf diese zwei Veranstaltungen beziehen, eine nachhaltige Wirkung ist nicht zu erwarten. Auch die Schaffung von Flächen für nicht kommerzielle Infostände ist nach Ansicht des Bezirksamtes kein geeignetes Mittel, die Begegnungszone attraktiver zu machen. Im Gegenteil, die offensive Ansprache im Rahmen von Informationsständen wird von vielen Passanten als aufdringlich und störend empfunden.

 

Da das Bezirksamt beschlossen hat, das Statut spätestens in drei Jahren nochmals inhaltlich auf den Prüfstand zu stellen und zudem die Ergebnisse aus dem Evaluierungsprozess abgewartet werden sollten, sieht das Bezirksamt derzeit kein zwingendes Erfordernis, eine textliche Änderung vornehmen zu lassen. Die von der BVV gemachten Vorschläge zur Änderung des Nutzungs- und Gestaltungsstatutes werden zum gegebenen Zeitpunkt wieder aufgegriffen.

 

Hinsichtlich der Gestaltung und Begrünung von Baumscheiben gibt es für Interessierte natürlich die Möglichkeit, eine Pflegevereinbarung mit dem zuständigen Straßen- und Grünflächenamt abzuschließen. Eine Begrünung ist jedoch zwingend vorab mit dem Fachvermögensträger abzustimmen und auch nicht in jeder gewünschten Form möglich. Entsprechende Gespräche mit Interessenten wurden bereits geführt.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen