Drucksache - 1854/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen,
1) sich auch nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Abschnitt 2 (PFA 2) zum Projekt „Wiederaufbau der Dresdner Bahn“ weiterhin mit aller Energie für die Ausbauvariante D 1 (Tunnellösung in Lichtenrade) einzusetzen, 2) vom Land Berlin einzufordern, sich über seine nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgeschriebene Pflichtbeteiligungsquote hinaus, angemessen an den (Mehr-)Kosten der Variante D 1 gegenüber der beschlossenen Variante A zu beteiligen und darüber mit dem Bund zu verhandeln, 3) das Land Berlin aufzufordern, dass es in den beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu den AZ BVerwG 3 VR 1.16 und BVerwG 3 A 1.16 anhängigen Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz und zur Anfechtung des im November 2015 ergangenen Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1 VwGO seine Beiladung beantragt, 4) auf das Land Berlin dahingehend einzuwirken, dass es sich beim Bund (BMVI) nachdrücklich dafür einsetzt, dass die Tunnellösung in Lichtenrade im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2015-2030 als vordringlicher Bedarf beschlossen wird.
Begründung
Nach einem nahezu 18 Jahre dauernden Genehmigungsverfahren hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) im November 2015 eine erste Teilgenehmigung zum Projekt „Wiederaufbau der Dresdner Bahn“ erteilt. Dagegen haben sowohl ein klagebefugter Umweltverband (Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, BVS) als auch einzelne Bürger Anfechtungsklagen erhoben, die unter den im Beschluss dargestellten Aktenzeichen beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind. Hinter den Klagen stehen die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Berlin-Lichtenrade; die „Bürgerinitiative Lichtenrade - Dresdner Bahn e.V.“ unterstützt diese Klagen.
Die Klagen wurden erhoben, weil das EBA trotz der eindeutig vorzugswürdigen „Tunnellösung“ (=Variante D 1) die von der DB beantragte überirdische Lösung genehmigt hat. Diese Lösung zerschneidet den Ortsteil Lichtenrade und beeinträchtigt ihn in seiner Entwicklung, schädigt nachhaltig große Teile des Ortsgebiets und setzt Teile davon der Gefahr einen „Verslumung“ aus. Das für die DB allein entscheidende Kriterium für diese fragwürdige Lösung waren die vermeintlich geringeren Kosten.
Sowohl der Bezirk Tempelhof-Schöneberg als auch das Land Berlin haben sich während der gesamten Dauer des Planungsverfahrens für eine Tunnellösung ausgesprochen. Die Durchsetzung dieser Lösung ist im geltenden Koalitionsvertrag der jetzigen Regierungskoalition des Landes Berlin verbindlich vereinbart. Dieses Ziel wird aber einvernehmlich nur dann zu erreichen sein, wenn sich das Land Berlin auch bereitfindet, einen Teil der dadurch entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Dazu müssen sowohl im Rahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Bundesverkehrswegeplans als auch unabhängig davon mit der Bundesregierung Verhandlungen aufgenommen werden, zumal die betroffene Strecke Teil der Schienenanbindung des neuen Flughafens der Bundeshauptstadt Berlin ist.
Es gilt, dass 18jährige Planungschaos zu beenden und eine nachhaltige zügige Lösung anzustreben. Solange die angefochtene Planungsentscheidung nicht beseitigt ist, droht eine weitere Zeitverzögerung, die auch die Erreichbarkeit des neuen Flughafens beeinträchtigen wird. Um auch insoweit das Verfahren fördern zu können, erscheint daher eine Beteiligung des Landes Berlin an den anhängigen Prozessen geboten.
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