Drucksache - 1854/XIX  

 
 
Betreff: Betroffene bei Ihrem Einsatz für die Durchsetzung einer anwohnerverträglichen Bauvariante der Dresdner Bahn unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUFrakt. CDU, SPD, GRÜNE
Verfasser:1. Herr Zander, Christian
2. Herr Rauchfuß, Jan
3. Herr Oltmann, Jörn
Olschewski, Ralf
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen,

 

1)      sich auch nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses  im Abschnitt 2 (PFA 2) zum Projekt „Wiederaufbau der Dresdner Bahn“ weiterhin mit aller Energie für die Ausbauvariante D 1 (Tunnellösung in Lichtenrade) einzusetzen,

2)      vom Land Berlin einzufordern, sich über seine nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgeschriebene Pflichtbeteiligungsquote hinaus, angemessen an den (Mehr-)Kosten der Variante D 1 gegenüber der beschlossenen Variante A zu beteiligen und darüber mit dem Bund zu verhandeln,

3)      das  Land Berlin aufzufordern, dass es in den beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu den AZ  BVerwG 3 VR 1.16  und BVerwG 3 A 1.16  anhängigen Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz und  zur Anfechtung des im November 2015 ergangenen Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1 VwGO seine Beiladung beantragt,

4)      auf das Land Berlin dahingehend einzuwirken, dass es sich beim  Bund (BMVI) nachdrücklich dafür einsetzt, dass die Tunnellösung in Lichtenrade im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2015-2030 als vordringlicher Bedarf beschlossen wird.

 

 

Begründung
Mit diesem Beschluss folgt die BVV Tempelhof-Schöneberg konsequent ihrem vorangegangenen Handeln in ihrer Verantwortung für die betroffenen Menschen in Lichtenrade. Es wird ein deutliches Signal der Unterstützung der Betroffenen in dieser für sie schwierigen und entscheidenden Phase für das Erstreiten der Variante D 1 gesetzt und die bisherige Positionierung der BVV Tempelhof-Schöneberg bestätigt und konkretisiert.

 

Nach einem nahezu 18 Jahre dauernden Genehmigungsverfahren hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) im November 2015 eine erste Teilgenehmigung zum Projekt „Wiederaufbau der Dresdner Bahn“ erteilt. Dagegen haben sowohl ein klagebefugter  Umweltverband (Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, BVS) als auch einzelne Bürger Anfechtungsklagen erhoben, die unter den im Beschluss dargestellten Aktenzeichen beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind.  Hinter den Klagen stehen die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Berlin-Lichtenrade;  die „Bürgerinitiative Lichtenrade - Dresdner Bahn e.V.“ unterstützt diese Klagen.

 

Die Klagen wurden erhoben, weil das EBA trotz der eindeutig vorzugswürdigen „Tunnellösung“ (=Variante D 1) die von der DB beantragte überirdische Lösung genehmigt hat. Diese Lösung zerschneidet den Ortsteil Lichtenrade und beeinträchtigt ihn in seiner Entwicklung,  schädigt nachhaltig große Teile des Ortsgebiets und setzt Teile davon der Gefahr einen „Verslumung“ aus. Das für die DB allein entscheidende Kriterium für diese fragwürdige Lösung waren die vermeintlich geringeren Kosten.

 

Sowohl der Bezirk Tempelhof-Schöneberg als auch das Land Berlin haben sich während der gesamten Dauer des Planungsverfahrens für eine  Tunnellösung ausgesprochen. Die Durchsetzung dieser Lösung ist im geltenden Koalitionsvertrag der jetzigen  Regierungskoalition des Landes Berlin verbindlich vereinbart. Dieses Ziel wird aber einvernehmlich nur dann zu erreichen sein, wenn sich das Land Berlin  auch bereitfindet, einen Teil der dadurch entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Dazu müssen sowohl im Rahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Bundesverkehrswegeplans als auch unabhängig davon mit der Bundesregierung Verhandlungen aufgenommen werden, zumal die betroffene Strecke Teil der Schienenanbindung des neuen Flughafens der Bundeshauptstadt Berlin ist.

 

Es gilt, dass 18jährige Planungschaos zu beenden und eine nachhaltige zügige Lösung anzustreben. Solange die angefochtene Planungsentscheidung nicht beseitigt ist, droht eine weitere Zeitverzögerung, die auch die Erreichbarkeit des neuen Flughafens beeinträchtigen wird. Um auch insoweit das Verfahren fördern zu können, erscheint daher eine Beteiligung des Landes Berlin an den anhängigen Prozessen geboten.

 

 
 

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