Drucksache - 1850/XIX  

 
 
Betreff: Bürgerhaushalt für direkte Demokratie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:EinzelbezirksverordneterEinzelbezirksverordneter
  Ickes, Michael
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

 

Die BVV möge beschließen:

 

1. Dem Antrag auf BVV-Sondermittel der Initiatoren der Einwohnerversammlung zur Bautzener Brache am 28. April wird nach §12(2.2) BezVG statt gegeben.

2. BVV-Sondermittel werden grundsätzlich Initiatoren von Einwohnerversammlungen (§42 BezVG) zu deren Vorbereitung gewährt.

3. BVV-Sondermittel werden grundsätzlich Initiatoren von Einwohneranträgen (§44 BezVG) für deren Unterschriftensammlung gewährt.

4. Die BVV-Sondermittel mögen zur selbstständigen Verfügung der BVV überstellt werden.

 

Die entsprechenden Richtlinien für die Vergabe von Sondermittel mögen an geeigneter Stelle in die Geschäftsordnung der BVV aufgenommen werden.

 

Begründung:

Mit Antrag vom 31.03.2016 haben die Initiatoren der am 16.03.2016 beschlossenen Einwohnerversammlung BVV-Sondermittel zu ihrerseitigen Vorbereitung beantragt.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten bezüglich der Veröffentlichung und Information über derartige Veranstaltungen. Es stellt damit eine Vereinfachung der Verwaltung dar, den Initiatoren die Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Es ist folgerichtig, dass die Mittel von der BVV kommen, deren Aufgabe in der Kontrolle des und Empfehlungen an das Bezirksamt die Initiatoren von Einwohnerversammlungen und Einwohneranträgen z.T. wahr nehmen - siehe Säntisstrasse und Crelle-Urwald.

Der sogenannte Bürgerhaushalt muss als eines der größten Debakel dieser Wahlperiode angesehen werden. Mit großem Aufwand 2014 angekündigt, wurden die aus BVV-Sondermittel veranschlagten Gelder letztlich von der BVV - und nicht im Rahmen des Bürgerhaushalt - durch Dringlichkeitsbeschluss im Ganzen verschoben. 2015 waren die vorgesehenen Gelder der vom Bezirksamt verhängten Haushaltssperre nicht abrufbar.

Einwohnerversammlungen und Einwohneranträge hingegen haben sich in dieser Wahlperiode als die Ehrenretter der groß angekündigten Bürgerbeteiligungsoffensive der Verwaltung erwiesen. Eine transparente finanzielle Untermauerung dieser Initiativen aus der Einwohnerschaft verspricht ein Mehr sowie eine qualitative Verbesserung der Bürgerbeteiligung.

 
 

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