Drucksache - 1759/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.12.2015 folgenden Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Jugendamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geeignete Schritte ergriffen werden, um auf Landesebene die erforderlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Empfehlungsschreibens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu „Umfang und Dauer der ambulanten Sozialpädagogischen Hilfen nach § 31 SGB VIII“ vom 20. März 2015 zu schaffen und dass die entsprechenden Mittel zur Umsetzung der fachlichen Standards zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschuss empfiehlt dazu,
Empfehlungsschreibens (siehe Anlage),
Standards benannten Kontingente in die Plausibilitätsprüfung der bezirklichen KLR-Meldungen,
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Qualität und die Wirksamkeit der Hilfeform der Sozialpädagogischen Hilfen nach § 31 SGB VIII zu definieren und festzulegen, unterstützt das Jugendamt ausdrücklich. Die Definition eines Standards -ggf. auch eines Mindeststandards- der die Qualität und die damit gewollte Wirksamkeit dieser Hilfeform sichert, ist ausdrücklich zu begrüßen.
Würde man dem empfohlenen einheitlichen ‚Standard‘ mit 312 Fachleistungsstunden für einen Zeitraum von 12 Monaten folgen, bedeutet dies hochgerechnet eine durchschnittliche und monatliche Mehrausgabe von ca. 2,2 Mio € stadtweit.
Als Grundlage für eine ernsthafte Fachdebatte mit dem Ziel der Vereinbarung von Regelumfängen benötigen die Bezirke somit - die Zusage einer 100% Refinanzierung / Planfonderhöhung für mindestens zwei Jahre - eine diesbezügliche Lösung muss seitens SenBJW mit Sen Fin gefunden werden - Vergewisserung der verbindlichen einheitlichen Handhabung in allen Jugendämtern
Einer Festlegung von ‚Standards‘ ohne die verbindliche Zusage der finanziellen Ausgestaltung kann jedoch nicht gefolgt werden.
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