Auszug - Nutzungs- und Entgeltordnung ändern
BStR Oltmann führt aus, dass ein Zweck sei, Schirmherrschaften einzudämmen, indem ein fachlicher Zusammenhang zwischen der/dem Schirmherren/-in und der jeweiligen Veranstaltung bestehen müsse. Bei einem Dissens zwischen einer/einem Dezernentin/-en müsse das Bezirksamtskollegium entscheiden. Für die Bezirksbürgermeisterin besteht wegen ihrer repräsentativen Funktion ein größerer Spielraum.
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