Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 68 Abs.2 (2) GO BVV
Einstimmiger Beschluss, bei drei Enthaltungen. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.01.2017 wurde Frau Ariane Willwerth als Bürgerdeputierte in den Ausschuss für Frauen, Queer- und Inklusionspolitik gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Frau Willwerth hat den Verzicht mit Schreiben vom 28. Januar 2019, eingegangen im Büro der BVV am 05. Februar 2019, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV). Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass Frau Ariane Willwerth ab dem 20. Februar 2019 nicht mehr Bürgerdeputierte ist. |
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