Drucksache - 1060/XX  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 68 Abs.2 (2) GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Vorstand BVV Entscheidung
18.02.2019    11. nichtöffentliche Sitzung des Vorstandes der Bezirksverordnetenversammlung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.01.2017 wurde

 

Frau Ariane Willwerth

 

als Bürgerdeputierte in den Ausschuss für Frauen, Queer- und Inklusionspolitik gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Frau Willwerth hat den Verzicht mit Schreiben vom 28. Januar 2019, eingegangen im Büro der BVV am 05. Februar 2019, erklärt.

Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Frau Ariane Willwerth

 

ab dem 20. Februar 2019 nicht mehr Bürgerdeputierte ist.

 
 

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