Auszug - Nollendorfplatz / Maaßenstraße  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 09.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg
0935/XX Nollendorfplatz / Umbau
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


BV Götz-Geene begründet den eingebrachten Antrag und fügt entsprechende Änderungen anbei. Es folgt eine Beratung und Redebeiträge von BV Lipper, BV Dönertas und BV von Boxberg, sowie vom BstR Oltmann werden ausgetauscht. Im Zuge der Beratung stellt BV von Boxberg den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt. BV Olschewski bittet um Zuständigkeitsabstimmung.

 

Der Zuständigkeit im Ausschuss wird mehrheitlich zugestimmt. Die Überweisung in den StVGU-Ausschuss wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Änderungen der SPD-Fraktion werden mehrheitlich - bei Enthaltungen - angenommen.

Der Antrag wird mit Dringlichkeit mehrheitlich, bei Enthaltungen, beschlossen.

Es ergeht folgende Dringliche Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungen für die Südseite des Nollendorfplatzes auf Grundlage des von der BVV beschlossenen Leitbildes nun dringend einzuleiten.

Ferner möge das Bezirksamt gegenüber den zuständigen Stellen des Landes verdeutlichen, dass als Grundlage für Planungsfortschritte zur Mittelinsel sowie zur nördlichen Platzhälfte die Fortschreibungen der makro- und der mikroräumlichen Straßenverkehrs-Netzuntersuchungen (für den Zeithorizont 2030) nun mit größter Dringlichkeit durchzuführen sind. Auf deren Grundlage ist die vom Bezirk angestrebte Neu-Einordnung der Karl-Heinrich-Ullrichs-Straße sowie die Erfordernis eines Planfeststellungsverfahrens zu klären und ggfs. einzuleiten.

 
 

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