Auszug - Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für eine Teilfläche (MK1 und MK 2) des Bebauungsplanentwurfs 7-75 für das Gebiet zwischen Tempelhofer Weg, Hedwig-Dohm-Straße, Sachsendamm und Gotenstraße mit Ausnahme von Teilflächen der Grundstücke Sachsendamm 64,Gotenstraße 44-49, Gotenstraße 50-51, Tempelhofer Weg 27 und Tempelhofer Weg 28 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Einstimmiger Beschluss bei Enthaltungen der Fraktion LINKE – Beschlussliste:
Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (Planreife) für zwei Vorhaben auf einer Teilfläche innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 7-75 (MK1- und MK2-Flächen mit Büro- und Einzelhandelsnutzungen an der Hedwig-Dohm-Straße zwischen Tempelhofer Weg und Sachsendamm) wird beschlossen. |
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