Auszug - Schulen unterstützen: Bedarfe abfragen – Unterstützung gewähren  

 
 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 17.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0872/XX Schulen unterstützen: Bedarfe abfragen – Unterstützung gewähren
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für SchuleBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Einstimmiger Beschluss bei Enthaltungen der Fraktion AfD Beschlussliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bei den Schulen des Bezirks eine Abfrage bezüglich bestehender Bedarfe zur Sicherung des Schulgeländes gegen das Betreten durch schulfremde bzw. unbefugte Personen durchzuführen.

 Auf Grundlage dieser Abfrage wird das Bezirksamt außerdem ersucht, in Abstimmung mit der jeweiligen Schule Maßnahmen zur Sicherung des Schulgeländes zu entwickeln, wobei dies im äußersten Falle auch den Einsatz eines externen Wachschutzes bedeuten kann.

 Ziel des Bezirks ist es, dass der Schulalltag und das Lernklima an allen Schulen in Tempelhof-Schöneberg nicht durch äußere Störungen, etwa durch den o.g. Personenkreis auf dem Gelände, negativ beeinflusst werden. Deshalb sagt der Bezirk den Schulen Unterstützung bei der Sicherung des Schulgeländes gegen diese Personen zu, sofern die Schule dies wünscht und einen entsprechenden Bedarf nachvollziehbar begründen kann.

 Die BVV ersucht das Bezirksamt ferner, etwaige Maßnahmen haushalterisch abzusichern und bei Bedarf kurzfristig zu ergreifen.

 Die Bezirksverordnetenversammlung stellt ausdrücklich fest, dass die Sicherung eines Schulgeländes gegen äußere Störungen in der Zuständigkeit des Bezirks liegt. Zur Lösung von Problemen bei inneren Schulangelegenheiten sind vorrangig pädagogische Maßnahmen innerhalb der Schule systematisch anzugehen.

Da äußere Störungen und schulinnere Konflikte korrespondieren können, ist in diesen Fällen vor der Inanspruchnahme einer Unterstützung durch den Bezirk zur Sicherung des Schulgeländes von Seiten der Schule darzustellen, ob und inwieweit die Sicherungsmaßnahme auch zur Lösung innerschulischer Konflikte und der Entwicklung entsprechender pädagogischer Lösungsmöglichkeiten beitragen kann.  

 Die BVV ist über die Ergebnisse der Bedarfsabfrage in geeigneter Form bis zum Februar 2019 zu informieren.

 
 

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