Drucksache - 0872/XX  

 
 
Betreff: Schulen unterstützen: Bedarfe abfragen – Unterstützung gewähren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für SchuleBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule Beratung
02.10.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.09.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Es gilt die 3-G-Regel! Gäste haben sich am Eingang zur Sporthalle zu registrieren. mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.10.2018 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bei den Schulen des Bezirks eine Abfrage bezüglich bestehender Bedarfe zur Sicherung des Schulgeländes gegen das Betreten durch schulfremde bzw. unbefugte Personen durchzuführen.

Auf Grundlage dieser Abfrage wird das Bezirksamt außerdem ersucht, in Abstimmung mit der jeweiligen Schule Maßnahmen zur Sicherung des Schulgeländes zu entwickeln, wobei dies im äußersten Falle auch den Einsatz eines externen Wachschutzes bedeuten kann.

Ziel des Bezirks ist es, dass der Schulalltag und das Lernklima an allen Schulen in Tempelhof-Schöneberg nicht durch äußere Störungen, etwa durch den o.g. Personenkreis auf dem Gelände, negativ beeinflusst werden. Deshalb sagt der Bezirk den Schulen Unterstützung bei der Sicherung des Schulgeländes gegen diese Personen zu, sofern die Schule dies wünscht und einen entsprechenden Bedarf nachvollziehbar begründen kann.

Die BVV ersucht das Bezirksamt ferner, etwaige Maßnahmen haushalterisch abzusichern und bei Bedarf kurzfristig zu ergreifen.

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt ausdrücklich fest, dass die Sicherung eines Schulgeländes gegen äußere Störungen in der Zuständigkeit des Bezirks liegt. Zur Lösung von Problemen bei inneren Schulangelegenheiten sind vorrangig pädagogische Maßnahmen innerhalb der Schule systematisch anzugehen.

Da äußere Störungen und schulinnere Konflikte korrespondieren können, ist in diesen Fällen vor der Inanspruchnahme einer Unterstützung durch den Bezirk zur Sicherung des Schulgeländes von Seiten der Schule darzustellen, ob und inwieweit die Sicherungsmaßnahme auch zur Lösung innerschulischer Konflikte und der Entwicklung entsprechender pädagogischer Lösungsmöglichkeiten beitragen kann.
Die BVV ist über die Ergebnisse der Bedarfsabfrage in geeigneter Form bis zum Februar 2019 zu informieren.


Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Eine Abfrage der Schulen hat ergeben, dass keine andere Schule den Wunsch äußerte, das Schulgelände zu sichern. Es sind auch keine entsprechenden Vorfälle bekannt.
Lediglich eine Grundschule hat selbst einen Sicherheitsdienst beauftragt, ohne den Schulträger darüber vorher in Kenntnis zu setzen. Eingeführt wurde eine Zugangskontrolle auf das Schulgelände.

Erst ein Wechsel der Schulleitung dieser Schule und ein vollständig anderer Ansatz bei der Konfliktbewältigung in der Schule sorgten für ein sich positiv veränderndes Klima.
In der Folge wurde die Zugangskontrolle und der damit beauftragte Sicherheitsdienst überflüssig.

Verabredet wurde allerdings noch die Umgestaltung des Schulhofes durch Versetzen von Findlingen und eine Änderung der Bepflanzung. Darüber hinaus wurde der Schule zugesagt, einen höheren Zaun um das Schulgelände zu setzen, um den Zugang auf das Gelände für schulfremde Personen zu erschweren.

Diese Maßnahmen wurden jedoch bislang noch nicht umgesetzt.

 
 

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