Auszug - Fahrradfahren sicher machen – geeignete Maßnahmen ergreifen  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 21.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:15 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0570/XX Fahrradfahren sicher machen – geeignete Maßnahmen ergreifen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
Verfasser:Herr von Boxberg, BertramPenk, Rainer
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss


Mehrheitsbeschluss gegen die Stimmen der Fraktion FDP bei Enthaltungen der Fraktion AfD – Beschlussliste:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob vorgezogene Aufstellflächen für den Fahrradverkehr an Kreuzungen mit einer Länge von nur 1,50 Metern zum Haltestreifen des motorisierten Verkehrs ausreichend sind, damit dort stehende Fahrradfahrende in das Sichtfeld von Lkw-Fahrern (bis 40 t) gelangen.

Besondere Beachtung bei der Prüfung sollen jene Kreuzungen erfahren, bei denen die Einrichtung  eines  sog. „Fahrradschutzstreifens“ zu einer Verringerung des Querschnitts der Fahrspur des Autoverkehrs geführt hat, weil hier der Abstand des Fahrradverkehrs zum Lkw-Verkehr sehr gering ist.

Sollte die Prüfung ergeben, dass Fahrradfahrende auf vorgezogene Aufstellflächen von nur 1,50 Metern Abstand sich im nicht im Sichtfeld des Lkw-Fahrers (bei Fahrzeugen bis 40 t und einer entsprechend hohen Position des Fahrersitzes) befinden, wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass umgehend geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, um diese lebensgefährlichen Situationen zu entschärfen.

Geeignete Maßnahmen sollten sein:

A)     Verlängerung der vorgezogenen Fahrradaufstellflächen durch Zurücksetzen des Haltestreifens für den motorisierten Verkehr. Die gleichzeitige Einrichtung eines „aufgeweiteten Radaufstellstreifens wird empfohlen.

B)     An den Kreuzungen, an denen diese Maßnahme nicht möglich sind, möge der Verkehr von Lkw der Größe, bei denen die „vorgezogenen Fahrradaufstellflächen“ nicht einsehbar sind, untersagt werden.

C)    Die Einrichtung einer getrennten Ampelschaltung für den Fahrrad- und den motorisierten Verkehr.

Der BVV ist bis zur Sommerpause zu berichten.

 
 

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