Auszug - Beschluss, die Maßnahmen aus dem Bericht zur Spielleitplanung im Rahmen der Förderkulisse Aktives Zentrum Lichtenrade – Bahnhofstraße und im Rahmen der personellen Möglichkeiten umzusetzen  

 
 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 18.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:51 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0325/XX Beschluss, die Maßnahmen aus dem Bericht zur Spielleitplanung im Rahmen der Förderkulisse Aktives Zentrum Lichtenrade – Bahnhofstraße und im Rahmen der personellen Möglichkeiten umzusetzen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Begründung (Auszug aus dem Bericht zur Spielleitplanung)

Noch immer bekommen Kinder und Jugendliche nicht den Stellenwert in der Stadtentwicklung, den sie bekommen müssten. Dabei haben Kinder und Jugendliche einen besonderen Blick auf die gebaute und ungebaute Stadt, meist ist er gar nicht so weit weg von dem der Erwachsenen, bzw. im Gegenteil erkennen Kinder und Jugendliche Aspekte, die Erwachsene nicht mehr sehen. Kinder und Jugendliche denken unbewusst für die anderen Zielgruppen mit. Sie sind selbst eine Zielgruppe, die den öffentlichen Raum aktiv nutzt, die somit einen Anspruch auf eine kind- und jugendgerechte Gestaltung hat. Kinder- und Jugendbeteiligung ist nicht neu, aber meist ist es eine spezifische, anlassbezogene Beteiligung, wenn es z.B. um die Gestaltung eines Schulhofes geht. Kinder- und Jugendbeteiligung muss aber mehr als eine anlassbezogene Beteiligung sein, erforderlich ist eine permanente Einbindung bei allen Fragen der Stadtentwicklung.

Die Spielleitplanung als vergleichsweise junges Instrument der Stadtentwicklung hat zum Ziel, die in dem Gebiet bestehenden Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu erfassen und stärker in die Stadtplanung zu implementieren. Der Fokus liegt hierbei grundsätzlich auf allen Räumen, in denen sich Kinder und Jugendliche bewegen, aufhalten und interagieren – nicht nur Spielplätze, sondern der gesamte öffentliche Raum, wie Parkanlagen, Straßen und Plätze. Weiter werden auch private Flächen, die für Kinder und Jugendlichen zugänglich sind, wie Grünflächen im Siedlungsbau, Brachen und Leerstände, in die Betrachtung einbezogen.

Das Gebiet Lichtenrade Bahnhofstraße wurde 2015 in das Städtebauförderprogramm Aktive Zentren (AZ) aufgenommen. Ein strategisches Entwicklungsziel für das Gebiet ist die Zusammenarbeit mit allen Akteuren, also auch mit Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche sollen an der integrativen, nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung des AZ-Gebiets mitwirken. Das Ziel, eine kinder- und jugendgerechte Entwicklung des AZ-Gebiets voranzubringen, ist auch vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Verjüngung der südlichen Wohnquartiere zu mehr Familien mit Kindern erforderlich.

Die Ergebnisse der Spielleitplanung wurden als Maßnahmenplan inkl. Umsetzungskonzept, das Abhängigkeiten und den Zeitablauf berücksichtigt, zusammengefasst.

Die Spielleitplanung ist auch eine wichtige Grundlage für weitere im AZ-Gebiet anstehenden Planungen/ Konzepte, wie das Verkehrsentwicklungs- und Gestaltungskonzept. Ein Teil der entwickelten Maßnahmen fließt hier ein (s. Maßnahmen-Matrix). Die weiteren Maßnahmen werden in der AG „Öffentlicher Raum“ des Gebietsgremiums beraten. Fördermittel zur Umsetzung von Maßnahmen aus der Spielleitplanung stehen während der Laufzeit des Förderprogramms zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Fachverwaltungen.

 
 

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