Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 68 Abs.2 (2) GO BVV
Einstimmiger Beschluss: In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.01.2017 wurde Herr Ahmet Ates als Bürgerdeputierter in den Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Herr Ates hat den Verzicht mit Schreiben vom 21. Juli 2017 , eingegangen im Büro der BVV am 24. Juli 2017 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV). Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Ahmet Ates mit Ablauf des 20. September 2017 nicht mehr Bürgerdeputierter ist. |
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