Drucksache - 0373/XX  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 68 Abs.2 (2) GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des Vorstehers

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.01.2017 wurde

 

Herr Ahmet Ates

 

als Bürgerdeputierter in den Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Ates hat den Verzicht mit Schreiben vom 21. Juli 2017 , eingegangen im Büro der BVV am 24. Juli 2017 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Herr Ahmet Ates

 

mit Ablauf des 20. September 2017 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 

 
 

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