Auszug - Wohnbaupotentiale auf „Discountergrundstücken“  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0115/XX Wohnbaupotentiale auf „Discountergrundstücken“
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Beschluss bei Enthaltung der Fraktion LINKE - Beschlussliste:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Eigentümer von „Discountergrundstücken“ gezielt anzuregen, die Bebauung der Grundstücke durch Errichtung von Geschosswohnungsbau, soziale Infrastruktur, oder auch gewerbliche Flächen nachzuverdichten. Im Fokus stehen dabei Grundstücke, die hinsichtlich ihrer Lage und Erschließung grundsätzlich gut für den Wohnungsbau geeignet sind, auf denen sich derzeit aber in eingeschossiger Bauweise errichtete Supermärkte, Schnellrestaurants etc. mit größeren ebenerdigen KFZ-Abstellflächen befinden.

Dabei sollen insbesondere folgende Standorte Berücksichtigung finden:

-          Hauptstraße 122 / Feurigstraße (Lidl)

-          Kreuzbergstraße 39 / Yorckstraße (Aldi, ATU)

-          Kreuzbergstraße 40 (Lidl)

-          Schöneberger Straße 28 / Arenholzsteig (Aldi)

-          Tempelhofer Damm 24-30 / Bayernring / Kaiserkorso (Penny, Burger-King)

-          Tempelhofer Damm 130 (Lidl)

-          Manteuffelstraße 8 (Netto)

-          Manteuffelstraße 24 (Lidl)

-          Alt-Mariendorf 16 (Aldi)

-          Bahnhofstraße 45-46 / Zescher Straße (Netto)

-          Zescher Straße 3 (Aldi)

Das Bezirksamt ist aufgefordert weitere geeignete Standorte zu identifizieren und diese Liste entsprechend zu ergänzen.

Zur Schaffung zusätzlicher Anreize soll geprüft werden, ob in begründeten Einzelfällen erweiterte Verkaufsflächen genehmigt werden können.

Der BVV ist zum Ende 2017 ein erster Zwischenbericht mit Flächenangaben, planungsrechtlichen Voraussetzungen, Zahl der möglichen Wohneinheiten sowie Verhandlungsstand vorzulegen.

 
 

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