Auszug - Mariendorfer Damm 292-298 - behutsame Entwicklung/Änderungen nur im Rahmen der aktuell geltenden Vorgaben  

 
 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.20
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 21.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0315/XX Mariendorfer Damm 292-298 - behutsame Entwicklung/Änderungen nur im Rahmen der aktuell geltenden Vorgaben
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für StadtentwicklungBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Zu dieser Drucksache lag ein Änderungsantrag der Fraktion AfD vor, der in der Sitzung des Ältestenrates zurückgezogen wurde.

 

Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Mit Verkauf des Areals am Mariendorfer Damm 292-298 an einen Projektentwickler wird die aktuelle Nutzung des gesamten Gebiets in Frage gestellt, da der neue Eigentümer offensichtlich eine andere erweiterte Nutzung plant.

Die BVV begrüßt und unterstützt, dass seitens des Bezirksamtes Änderungen der bisherigen Nutzung und Erschließung ausschließlich im Rahmen des geltenden vorhabenbezogenen B-Plans zugelassen werden und insbesondere der Schutz der angrenzenden Wohnbebauung vollumfänglich gewahrt bleibt.

Die BVV bittet den Investor zur Entwicklung einer guten Nachbarschaft , die Anlieger über seine Pläne zu informieren durch Ausstellung den Planungen vor Ort, digital öffentlich sowie durch Durchführung von zwei Informationsveranstaltungen. Auf der ersten Veranstaltung soll über den Planungsstand berichtet werden. Interessierte sollen Anregungen und Kritik äussern können. Nach Einarbeitung der Anregungen soll auf einer weiteren Informationsveranstaltung der Planungsstand erneut berichtet werden.

Weiter bittet die BVV den Investor , dafür Sorge zu tragen, dass bei der Realisierung des Projektes nicht wie bei anderen Bauvorhaben  ( Beispiel Mall of Berlin, Leipziger Platz) Arbeiter, die bei Sub-Unternehmen beschäftigt sind, um ihren Lohn geprellt werden.

 
 

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